EXUS Pass · Kundenfassung v10
Teilnahmebedingungen für EXUS Pass & EXUS Points
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Stand 01.10.2026 · Kennung: 2026-10-01-customer-registration-v10
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter des EXUS Passes, des Punkteprogramms EXUS Points und des täglichen EXUS-Drehs ist die Exus GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 2, 86368 Gersthofen, Deutschland, nachfolgend „EXUS“. Kontakt: gersthofen@exus.de, Telefon +49 821 32876040.
Diese Bedingungen gelten für das kostenlose persönliche Kundenkonto, das Sammeln und Einlösen von Punkten, die in der App angebotenen Prämien, den Geburtstagsvorteil und den täglichen EXUS-Dreh.
Für gebuchte Freizeitangebote gelten die bei der Buchung einbezogenen Buchungs-, Stornierungs-, Nutzungs- und Sicherheitsbedingungen. Besondere Aktions- oder Prämienbedingungen regeln nur die jeweils bezeichnete Aktion oder Prämie. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Teilnahme und Kontoeröffnung
Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren. Jede Person darf ein eigenes Kundenkonto führen. Konten für andere Personen, Mehrfachkonten und falsche Angaben sind nicht zulässig.
Die Registrierung ist kostenlos. Vor dem Absenden werden diese Teilnahmebedingungen bereitgestellt und ausdrücklich akzeptiert. Die Datenschutzinformationen werden gesondert verlinkt; ihre Bereitstellung ist keine Einwilligung in Werbung.
Das Teilnahmeverhältnis beginnt nach vollständiger Registrierung, Bestätigung der E-Mail-Adresse und Aktivierung des Kontos. Erforderlich sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Passwort und Volljährigkeitsbestätigung.
Änderungen und unrichtige Kontodaten sind EXUS mitzuteilen. Das Geburtsdatum kann nach der Registrierung nur nach Prüfung durch EXUS berichtigt werden. Persönlich eingeladene Mitarbeiter-Testkonten unterliegen den gesondert gekennzeichneten Beta-Bedingungen; deren Testpunkte und Testprämien begründen keinen Anspruch auf reale Kundenleistungen.
3. Persönlicher EXUS Pass
Der EXUS Pass und das Kundenkonto sind persönlich und nicht übertragbar. Der Pass-QR-Code dient der Zuordnung des eigenen Kontos an der EXUS-Theke. Er ist nur kurzzeitig gültig; gespeicherte oder weitergegebene Kopien können abgelaufen sein.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf einen fremden Zugriff sollte das Passwort unverzüglich geändert und EXUS informiert werden. EXUS kann Sitzungen aus Sicherheitsgründen beenden.
4. Punkte sammeln
Für anerkannte punktefähige Zahlungen werden grundsätzlich zehn EXUS Punkte je tatsächlich gezahltem Euro gutgeschrieben. Je volle 0,10 Euro entsteht ein Punkt; Bruchteile eines Punktes werden abgerundet.
Punkte sammeln können registrierte EXUS-Pass-Nutzer für anerkannte Bar- oder Kartenzahlungen vor Ort. Online bezahlte Beträge sind ausgeschlossen, auch bei vorhandenem EXUS-Kundenkonto. Eine Onlinebuchung mit anschließender Zahlung vor Ort bleibt punktefähig. Für online bezahlte Soccer- oder Bubblesoccer-Buchungen erfolgt keine manuelle Gutschrift. Nicht punktefähig sind außerdem insbesondere mit Gutscheinen oder Geschenkkarten beglichene Beträge, kostenlose oder vollständig rabattierte Leistungen, Erstattungen, Stornos und negative Belege. Bei gemischten Zahlarten wird nur der eindeutig zuordenbare punktefähige Anteil berücksichtigt.
Monatsabo-Besuchsbonus in Gersthofen: Registrierte Kunden mit gültigem Monatsabo erhalten für einen tatsächlichen Besuch 100 EXUS Punkte. Die Mitarbeitenden prüfen das Abo und bestätigen den Besuch an der Theke. Pro Kundenkonto ist höchstens eine Gutschrift je Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) in der Zeitzone Europe/Berlin möglich. Eine Selbstbuchung oder nachträgliche Erfassung für frühere Tage ist nicht vorgesehen. Der Monatsbeitrag erhält keine zusätzlichen Umsatzpunkte. Separate punktefähige Einkäufe vor Ort können weiterhin regulär berücksichtigt werden. Für die Besuchspunkte gelten die allgemeinen Regeln zu Einlösung und Punkteverfall.
„Vorgemerkt“ oder „in Prüfung“ bedeutet, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Der Punktestand erhöht sich erst mit der Gutschrift. Berechtigte Ansprüche auf Prüfung und richtige Verbuchung bleiben davon unberührt.
Abweichende Aktionsregeln werden vor der Teilnahme bei der jeweiligen Aktion angezeigt. Änderungen der Sammelrate gelten nur für künftige Vorgänge; bereits erworbene Ansprüche werden dadurch nicht nachträglich vermindert.
5. Kassenbons und 15-Minuten-Selbstscan
Angemeldete Kunden können den QR-Code ihres eigenen Kassenbons mit der Kamera in der EXUS-App selbst scannen. Die Einreichung muss spätestens 15 Minuten nach dem signierten Abschlusszeitpunkt des Bons beim Server eingehen. Das Öffnen der Kamera oder eine abweichende Geräteuhr verlängern die Frist nicht. Foto-Uploads sind nicht verfügbar. Alternativ kann das EXUS-Team den persönlichen Pass und den Originalbon an der Theke erfassen.
Eine nachträgliche Erfassung ist bis zu drei Stunden nach dem ursprünglichen, signierten Bonabschluss an der Theke möglich, wenn der eigene Einkauf nachvollziehbar zugeordnet werden kann. Das gilt auch, wenn das Kundenkonto erst während des Besuchs angelegt wurde. Das EXUS-Team kann den ursprünglichen Bon nachdrucken und zuordnen. Registrierung und Nachdruck verlängern die Frist nicht. Maßgeblich ist der Eingang der Erfassung beim Server; die Freigabe eines rechtzeitig eingereichten Vorgangs darf später erfolgen. Jeder Bon darf nur einmal und nur einem Kundenkonto zugeordnet werden. Eine erneute Erfassung führt nicht zu weiteren Punkten.
Es dürfen nur eigene Bons verwendet werden. Bei einer gemeinsamen Zahlung kann der gemeinsame Bon einem der beteiligten Konten zugeordnet werden. EXUS nimmt keine Aufteilung zwischen mehreren Konten vor. Das systematische Sammeln, Kaufen oder Verwenden fremder Bons ist untersagt.
Nach dem Scan werden Kasse, Signatur, Bonalter, Zahlbetrag und bisherige Verwendung geprüft. Für einen neuen Kunden-Selbstscan muss die Bon-Signatur erfolgreich bestätigt werden; andernfalls ist eine persönliche Prüfung an der Theke erforderlich. Berechtigte Bons bis einschließlich 400 Euro können unmittelbar gutgeschrieben werden. Höhere Beträge benötigen eine Adminfreigabe. Auch diese Bons müssen beim Selbstscan innerhalb von 15 Minuten eingereicht werden; die Freigabe darf später erfolgen. Fehlerhafte oder nicht eindeutig prüfbare Bons können zur Klärung vorgelegt werden; daraus entsteht keine automatische Gutschrift. Bereits eingereichte Vorgänge bleiben prüfbar.
6. Punktestand, Einlösereihenfolge und Gültigkeit
EXUS Punkte sind ausschließlich im EXUS-Programm einsetzbar. Sie können nicht ausgezahlt, verzinst, verkauft oder auf ein anderes Konto übertragen werden.
Punkte werden in einzelnen Paketen geführt. Bei einer Einlösung werden zuerst die gültigen Punkte mit dem frühesten Ablaufdatum verbraucht; bei gleichem Ablaufdatum die älteren zuerst. Bereits verbrauchte Punkte verfallen nicht zusätzlich.
Nicht eingelöste Punkte gelten 36 Monate ab ihrer jeweiligen Gutschrift. Das Ablaufdatum wird im Punkteverlauf angezeigt. Bereits zugesagte Laufzeiten werden nicht rückwirkend verkürzt.
7. Berichtigungen und Missbrauchsschutz
Fehlerhafte, doppelte oder durch Storno, Erstattung oder Missbrauch unberechtigt gewordene Punkte dürfen nach Prüfung berichtigt werden. Korrekturen werden dokumentiert. Bei Unklarheiten kann EXUS geeignete Nachweise verlangen; der Kunde kann den Vorgang über „Hilfe & Kontakt“ erläutern.
Manipulierte Bons, fremde Passcodes, automatisierte Drehungen, Mehrfachkonten und die Umgehung von Einlöselimits sind nicht zulässig. Bei konkretem Verdacht darf EXUS betroffene Vorgänge zurückhalten oder den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Klärung oder zum Schutz des Systems erforderlich ist. Soweit kein sofortiges Eingreifen nötig ist, erhält der Kunde Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Beendigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.
8. Prämien und Aktionen
Die App zeigt verfügbare Prämien, erforderliche Punkte, Standorte, Aktivitäten, Zeiträume, Einlöselimits und weitere Voraussetzungen an. Für eine bestätigte Einlösung gelten die dabei angezeigten und dokumentierten Bedingungen.
Die Einlösung erfolgt grundsätzlich an der EXUS-Theke mit dem persönlichen EXUS Pass. Sie ist abgeschlossen, wenn ein berechtigter Mitarbeiter sie bestätigt hat. Die erforderlichen Punkte werden dabei abgebucht.
Prämien sind personenbezogen. Eine Begleitperson wird nur einbezogen, wenn die konkrete Prämie dies ausdrücklich vorsieht. Eine Barauszahlung oder Auszahlung von Restwerten ist ausgeschlossen. Verfügbarkeit, Kapazitäten sowie Alters-, Sicherheits- und Buchungsvoraussetzungen gelten auch bei einer Prämieneinlösung. Einschränkungen der Kombination mit anderen Vorteilen werden bei der jeweiligen Prämie angegeben.
9. Geburtstagsvorteil
Der Geburtstagsvorteil umfasst nach dem aktuellen Programmstand einen kostenlosen Eintritt für 3D Neongolf oder Klettern/Bouldern. Leihmaterial, Zusatzleistungen und Begleitpersonen sind nicht enthalten, soweit beim Vorteil nichts Abweichendes angegeben ist.
Die Einlösung ist einmal je Geburtstagsjahr im Zeitraum von sieben Tagen vor bis sieben Tagen nach dem Geburtstag möglich. Das Konto muss seit mindestens 30 Tagen bestehen; in den vorangegangenen zwölf Monaten muss mindestens ein qualifizierter EXUS-Umsatz gutgeschrieben worden sein.
An der Theke werden der persönliche EXUS Pass und ein amtlicher Lichtbildausweis geprüft. Eine Ausweiskopie ist nicht vorgesehen. Die jeweiligen Alters-, Begleit-, Sicherheits- und Verfügbarkeitsregeln bleiben maßgeblich.
10. Täglicher EXUS-Dreh
Wer teilnehmen kann: Alle volljährigen Kunden mit bestätigter E-Mail-Adresse und aktivem EXUS-Pass-Konto können während der Verfügbarkeit der Funktion teilnehmen. Ein Kauf, eine Buchung, ein Mindestumsatz, ein Punkteseinsatz oder eine Newsletter-Anmeldung sind dafür nicht erforderlich.
Wie oft: Pro Kundenkonto ist eine Drehung je Kalendertag möglich. Maßgeblich ist die Zeitzone Europe/Berlin einschließlich Sommer- und Winterzeit. Nicht genutzte Tagesdrehungen werden nicht angesammelt.
Gewinne und Wahrscheinlichkeit: Das Rad hat zwölf gleich wahrscheinliche Segmente. Jedes Segment enthält einen Punktegewinn. Bei einer erfolgreichen Drehung werden daher garantiert EXUS Punkte gewonnen. Die aktuell geltenden Punktwerte und die zusammengefassten Gewinnwahrscheinlichkeiten werden vor dem Drehen angezeigt. Kommt derselbe Punktwert auf mehreren Segmenten vor, addieren sich deren Wahrscheinlichkeiten. Es gibt in dieser Fassung keine Sach- oder Geldgewinne.
Ermittlung und Gutschrift: Der Server wählt das Gewinnsegment mit einem kryptografisch sicheren Zufallsverfahren. Die sichtbare Drehbewegung stellt dieses Ergebnis dar. Geschwindigkeit, Tippzeitpunkt und Gerät beeinflussen die Gewinnchance nicht. Das Ergebnis und die Punktegutschrift werden dem Konto zugeordnet.
Verbindungsabbruch: Ist die Drehung bereits erfolgreich verbucht, bleibt dieses Ergebnis bestehen. Ein erneuter Aufruf am selben Tag darf keine zweite Gutschrift erzeugen. Bei einer Abweichung hilft „Hilfe & Kontakt“.
Gültigkeit der Gewinne: Gewonnene Punkte unterliegen denselben Einlösebedingungen und der Laufzeit von 36 Monaten ab Gutschrift wie andere Kundenpunkte. Sie sind nicht auszahlbar oder übertragbar.
Änderungen und Unterbrechungen: Änderungen der Punkteverteilung werden für künftige Spieltage eingestellt und vor der Teilnahme angezeigt. Bereits verbuchte Ergebnisse bleiben erhalten. Bei technischen Störungen, Sicherheitsproblemen oder Missbrauch kann EXUS den Dreh vorübergehend pausieren. Für Änderungen oder die Beendigung des Programms gilt ergänzend Abschnitt 11.
11. Verfügbarkeit und Änderungen
Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können die App zeitweise einschränken. Gesetzliche Leistungs- und Mängelrechte werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
Änderungen der digitalen Leistung für die Zukunft kommen insbesondere zur Umsetzung zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, zur Abwehr konkreter Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken oder zur Erhaltung der technischen Sicherheit und Kompatibilität in Betracht. Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen und werden verständlich erläutert. Änderungen der vertraglich vereinbarten Kernleistungen oder dieser Bedingungen bedürfen einer wirksamen rechtlichen Grundlage; bloßes Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Bereits bestätigte Einlösungen und erworbene Punkteansprüche bleiben geschützt. Soweit eine Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt und die gesetzlichen Regeln über digitale Produkte anwendbar sind, informiert EXUS rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung und die gesetzlichen Beendigungsrechte.
Eine vollständige Beendigung des Programms wird grundsätzlich mindestens drei Monate vorher angekündigt. Eine kürzere Vorankündigung kommt nur bei zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben oder gravierenden Sicherheitsgründen in Betracht. Eine solche Ankündigung beseitigt keine bereits erworbenen Ansprüche und verkürzt nicht allein dadurch die zugesagte Gültigkeit vorhandener Punkte.
12. Teilnahme beenden und Konto löschen
Der Kunde kann die Teilnahme jederzeit ohne Frist im Profil über „Kontolöschung beantragen“, über „Hilfe & Kontakt“ oder per E-Mail an gersthofen@exus.de beenden und die Kontolöschung verlangen.
Vor einer freiwilligen endgültigen Aufgabe noch vorhandener Punkte weist EXUS auf die Folgen hin. Die Aufgabe der Punkte setzt eine eindeutige Bestätigung voraus. Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie das Recht auf Löschung personenbezogener Daten werden dadurch nicht eingeschränkt.
Welche Daten nach einer Beendigung noch erforderlich sind und welche Rechte bestehen, erläutern die Datenschutzinformationen.
13. Gesetzliche Rechte und Haftung
Gesetzliche Rechte bei digitalen Leistungen, insbesondere Mängel-, Aktualisierungs- und Beendigungsrechte sowie ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
EXUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien und in sonstigen Fällen zwingender Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Datenschutz und Kontakt
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in den gesonderten Datenschutzinformationen zur EXUS Kunden-App beschrieben. Die Annahme der Teilnahmebedingungen ersetzt keine gesondert erforderliche Einwilligung.
Es gilt deutsches Recht. Zwingender Verbraucherschutz am gewöhnlichen Aufenthalt des Kunden bleibt erhalten. Es wird kein besonderer Gerichtsstand für Verbraucher vereinbart.
EXUS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Fragen, Berichtigungen und Erklärungen zum Programm können über „Hilfe & Kontakt“ oder an gersthofen@exus.de gerichtet werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über termingebundene Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangebote der Exus GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 2, 86368 Gersthofen (nachfolgend „EXUS“).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ergänzend gelten die bei der Buchung bereitgestellten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen sowie die für das jeweilige Angebot und den jeweiligen Standort veröffentlichten Nutzungs-, Alters-, Sicherheits- und Hausregeln.
Für den Erwerb und die Einlösung von Wertgutscheinen, für Kidsclub- und sonstige Mitgliedschaftsverträge sowie für andere Dauerschuldverhältnisse gelten gesonderte Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der in der Buchung bezeichneten Leistung am vereinbarten Standort, Termin und Zeitraum.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung, dem Buchungsvorgang, der Buchungsbestätigung und gegebenenfalls einem individuell bestätigten Angebot.
Nicht ausdrücklich bestätigte Zusatzleistungen, zusätzliche Teilnehmer, zusätzliche Räume, verlängerte Nutzungszeiten, Speisen, Getränke oder sonstige Extras sind nicht Vertragsbestandteil.
3. Buchungsberechtigung und Verantwortung des Buchenden
Eine verbindliche Buchung darf nur durch eine volljährige Person vorgenommen werden.
Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, bleibt sie Vertragspartner von EXUS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer rechtzeitig über die für sie geltenden Alters-, Begleit-, Nutzungs- und Sicherheitsregeln informiert werden.
Der Buchende muss bei der Buchung vollständige und zutreffende Kontakt-, Termin- und Teilnehmerangaben machen. Änderungen sind EXUS unverzüglich mitzuteilen.
4. Onlinebuchung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Angeboten und freien Terminen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von EXUS dar.
Mit Abschluss des Onlinebuchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der automatischen Buchungsbestätigung beim Kunden zustande.
Soweit für ein Angebot eine sofortige Onlinezahlung vorgeschrieben ist, wird die Buchungsbestätigung grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs versendet.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse richtig und erreichbar ist. Er hat auch den Spam-Ordner zu prüfen und dafür zu sorgen, dass automatisierte Nachrichten nicht durch technische Filter blockiert werden.
5. Sonderbuchungen per E-Mail oder vor Ort
Buchungen per E-Mail oder vor Ort werden nur in ausdrücklich zugelassenen Sonderfällen angeboten.
Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn die Geschäftsführung von EXUS die Buchung in Textform bestätigt.
Telefonische Anfragen, Vorbesprechungen, Reservierungswünsche oder unverbindliche Auskünfte begründen keinen Vertrag.
6. Preise, Mindestpreise und Zusatzkosten
Es gilt der im Buchungsvorgang oder in der individuellen Bestätigung ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und bleiben auch dann geschuldet, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen, soweit die gesonderten Stornierungs- und Teilnehmeranpassungsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen.
Zusätzliche Teilnehmer und Zusatzleistungen werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung geltenden Preisen berechnet.
Kosten, die nicht von EXUS erhoben werden, insbesondere Anreise-, Park- oder sonstige Fremdkosten, sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlung und Fälligkeit
Die verbindliche Wirkung der Buchung hängt nicht davon ab, ob der Preis bereits bezahlt wurde.
- Standard-Einzeltickets sowie Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen registrierter EXUS-Kunden sind vor Beginn der gebuchten Leistung vor Ort zu bezahlen.
- Kindergeburtstage sowie Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede werden nach Ende der gebuchten Veranstaltung vor Ort bezahlt.
- Firmenevents sowie Veranstaltungen von Schulen und sozialen Einrichtungen werden nach ausdrücklicher Vereinbarung entweder nach Ende der Veranstaltung per Karte bezahlt oder nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
- Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden werden im Onlinebuchungsvorgang vollständig per PayPal bezahlt.
Bei allen übrigen Angeboten ist der im Buchungsvorgang, in der Angebotsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Zahlungszeitpunkt maßgeblich. Fehlt eine abweichende Angabe, ist der Preis vor Beginn der Leistung vor Ort zu bezahlen.
Bei vereinbarter Rechnungszahlung wird die Rechnung nach Durchführung der Veranstaltung erstellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
Mit Ausnahme der ausdrücklich online zu zahlenden Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden verlangt EXUS keine Anzahlung oder Vorauszahlung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder auf Rechnungskauf besteht nicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Registrierte EXUS-Kunden beim Indoor Soccer und Bubble Soccer
Als registrierter EXUS-Kunde gilt eine Person, die persönlich in das von EXUS genutzte Kundensystem aufgenommen wurde und über eine gültige, von EXUS vergebene Mitgliedsnummer verfügt. Die Mitgliedsnummer wird für die entsprechende Onlinebuchung benötigt.
Die Aufnahme in das Kundensystem erfolgt ausschließlich vor Ort nach Abgleich der Identität und der Anschrift anhand eines Ausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, aus dem die Anschrift hervorgeht.
Die Bezeichnung als registrierter Kunde oder der Besitz einer Mitgliedsnummer begründet keine Vereinsmitgliedschaft und kein Dauerschuldverhältnis.
9. Ankunft und Pünktlichkeit
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn am Standort eintreffen. Bei als Wandertag gebuchten Veranstaltungen beträgt die erforderliche Vorlaufzeit 30 Minuten.
Abweichende, in der Buchungsbestätigung oder Angebotsbeschreibung genannte Ankunfts- und Einweisungszeiten gehen vor.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Nutzungs-, Spiel-, Raum- oder Tischzeit. Der vereinbarte Endzeitpunkt bleibt bestehen.
Kann eine Teilnahme wegen einer versäumten Einweisung, aus Sicherheitsgründen oder wegen des weiteren Betriebsablaufs nicht mehr verantwortbar begonnen werden, darf EXUS die Teilnahme ablehnen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
10. Teilnehmerzahl und zusätzliche Teilnehmer
Die Buchung gilt für die bestätigte Teilnehmerzahl und die im Angebot ausgewiesene Höchstzahl.
Ein Anspruch auf die Teilnahme zusätzlicher, nicht gebuchter Personen besteht nicht. Zusätzliche Teilnehmer bedürfen der vorherigen Bestätigung von EXUS oder einer weiteren zulässigen Onlinebuchung.
Eine Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer setzt insbesondere ausreichende Kapazität sowie die Einhaltung von Alters-, Begleit- und Sicherheitsvorgaben voraus.
Die Verringerung der Teilnehmerzahl richtet sich ausschließlich nach den gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
11. Minderjährige und Begleitpersonen
Für Minderjährige gelten die beim jeweiligen Angebot veröffentlichten Alters-, Begleit- und Aufsichtsregelungen.
Soweit eine erwachsene Begleit- oder Aufsichtsperson erforderlich ist, muss diese während des gesamten maßgeblichen Zeitraums anwesend und zur Wahrnehmung der Aufsicht geeignet sein.
Die gesetzlichen Aufsichtspflichten der Erziehungsberechtigten und der von ihnen beauftragten Begleitpersonen bleiben unberührt.
12. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsregeln
Teilnehmer dürfen ein Angebot nur nutzen, wenn sie die veröffentlichten Alters-, Größen-, Gewichts-, Ausrüstungs- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Jeder Teilnehmer muss die Einweisungen, Sicherheitsanweisungen und Anordnungen der Mitarbeiter beachten und die Anlagen sowie bereitgestellte Ausrüstung sachgerecht verwenden.
Personen, deren gesundheitlicher Zustand eine sichere Teilnahme erkennbar nicht zulässt, müssen von der Teilnahme absehen. Bei Zweifeln ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
Die Teilnahme erfolgt nicht unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung von EXUS. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 19.
13. Ausschluss von der Teilnahme und Hausrecht
EXUS darf Personen von der Teilnahme ausschließen oder eine laufende Nutzung beenden, wenn ein erheblicher sachlicher Grund vorliegt.
Dies gilt insbesondere bei:
- erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder Einfluss von Drogen,
- Gefährdung oder massiver Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeiter,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- vorsätzlicher oder grob unsachgemäßer Behandlung von Anlagen oder Ausrüstung,
- wiederholten erheblichen Verstößen gegen die Haus-, Nutzungs- oder Sicherheitsregeln trotz Aufforderung.
Hat der betroffene Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für den nicht genutzten Leistungsteil. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Eigene Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.
Kuchen und Muffins dürfen ausschließlich im Rahmen eines gebuchten Geburtstagspakets und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen mitgebracht werden.
Kerzen und sonstiges offenes Feuer sind in sämtlichen Bereichen verboten.
Schulen und soziale Einrichtungen dürfen im Rahmen ihrer gebuchten Veranstaltung eine eigene Brotzeit mitbringen.
Bei Fußballbuchungen, Wandertagen sowie Buchungen für Bouldern oder Klettern dürfen eigene alkoholfreie Getränke ausschließlich in bruchsicheren, verschließbaren Kunststoff- oder Metallflaschen mitgebracht werden. Erlaubt sind Wasser und ungesüßter Tee. Softdrinks, Energydrinks, Säfte, alkoholische Getränke, Glasflaschen und offene Trinkgefäße sind nicht gestattet.
Weitergehende Ausnahmen bedürfen der vorherigen Bestätigung durch EXUS in Textform.
15. Stornierung, Teilnehmeranpassung, Nichterscheinen und Umbuchung
Für Stornierungen, Teilnehmeranpassungen, verspätete Ankunft und Nichterscheinen gelten die gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen von EXUS in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.
Eine direkte Umbuchung oder Verschiebung wird grundsätzlich nicht angeboten. Soweit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, muss der Kunde die bestehende Buchung stornieren und einen neuen verfügbaren Termin selbstständig buchen.
Die neue Buchung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, den dann geltenden Preisen und den für den neuen Termin geltenden Bedingungen.
16. Absage und Leistungsänderung durch EXUS
Muss EXUS die gebuchte Leistung vollständig absagen, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung. Der Kunde kann zwischen einer kostenfreien Ersatzbuchung zu einem verfügbaren Termin und der Erstattung eines bereits gezahlten Betrags wählen.
Fällt nur ein abgrenzbarer Teil der Leistung aus, bietet EXUS eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung oder eine angemessene anteilige Erstattung beziehungsweise Herabsetzung des Preises für den nicht erbrachten Teil an.
EXUS informiert den Kunden nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 19.
17. Verhalten, Beschädigungen und Verunreinigungen
Anlagen, Räume, Ausrüstung und sonstiges Eigentum von EXUS oder Dritten sind pfleglich zu behandeln.
Der Kunde und die Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen.
Beschädigungen, Störungen oder Gefahrenstellen sind Mitarbeitern unverzüglich zu melden.
18. Persönliche Gegenstände und Fundsachen
Persönliche Gegenstände sind von den Teilnehmern selbst zu beaufsichtigen. Eine Verwahrung durch EXUS findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet EXUS ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 19.
Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
19. Haftung
EXUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EXUS nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EXUS.
20. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt EXUS in den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen bereit.
Die Datenschutzinformationen sind keine Einwilligungserklärung und werden nicht als Bestandteil einer Zustimmung zu diesen AGB behandelt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Die Exus GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz von EXUS.
23. Individuelle Vereinbarungen und Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für verbindliche, termingebundene Buchungen von Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangeboten der Exus GmbH & Co. KG (nachfolgend „EXUS“).
Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen sowie den produkt- und standortbezogenen Bedingungen.
Sie gelten nicht für Wertgutscheine, Kidsclub- oder Mitgliedschaftsverträge und andere Dauerschuldverhältnisse.
2. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitbuchungen
Für Verträge über Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Die nachfolgend eingeräumten Möglichkeiten sind vertragliche Stornierungs- und Anpassungsrechte von EXUS.
3. Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin
Folgende Buchungen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert werden:
- Standard-Einzeltickets für 3D Neongolf, Bouldern, Funwall-Klettern und TEAM-UP!,
- Escape-Room-Buchungen,
- Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen registrierter EXUS-Kunden mit gültiger Mitgliedsnummer,
- Kindergeburtstage,
- Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede,
- Schulen und soziale Einrichtungen,
- Firmenevents,
- sonstige ausdrücklich als stornierbar gekennzeichnete Gruppenveranstaltungen.
Die Stornierung kann über den Stornierungslink in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail an die dort genannte Kontaktadresse erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei EXUS. Telefonische Stornierungen werden nicht berücksichtigt.
4. Zusätzliche Zwei-Stunden-Regel für Standard-Einzeltickets
Standard-Einzeltickets für 3D Neongolf, Bouldern, Funwall-Klettern und TEAM-UP! können zusätzlich bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei per E-Mail storniert werden.
Diese zusätzliche Regel gilt nicht für Escape Rooms, Kindergeburtstage, Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede, Schulen und soziale Einrichtungen, Firmenevents, sonstige Gruppenpakete, Indoor Soccer, Bubble Soccer oder gesondert reservierte Räume, Tische und Zusatzleistungen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei EXUS. Die Antwortzeit von EXUS ist für die Fristwahrung unerheblich. Telefonische Mitteilungen genügen nicht.
5. Indoor Soccer und Bubble Soccer für nicht registrierte Kunden
Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen von Kunden ohne gültige EXUS-Mitgliedsnummer werden online per PayPal bezahlt.
Für diese Buchungen besteht kein vertragliches Recht auf kostenfreie Stornierung oder Verschiebung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die Vergütungsfolgen einer verspäteten Absage oder eines Nichterscheinens richten sich nach Ziffer 13.
6. Keine direkte Umbuchung
Eine direkte Umbuchung oder Verschiebung auf einen anderen Termin wird grundsätzlich nicht angeboten.
Möchte der Kunde einen anderen Termin wahrnehmen, muss er die bestehende Buchung innerhalb der jeweils geltenden Frist stornieren und selbstständig eine neue Buchung vornehmen.
Die neue Buchung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, den zum Zeitpunkt der Neubuchung geltenden Preisen und den Bedingungen des neuen Termins.
Außerhalb der Stornierungsfrist besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung. EXUS kann in begründeten Einzelfällen freiwillig Kulanz gewähren; daraus entsteht kein Anspruch für andere oder spätere Buchungen.
7. Verringerung der Teilnehmerzahl innerhalb der Frist
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl kann innerhalb der für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsfrist per E-Mail mitgeteilt werden.
Für Standard-Einzeltickets gilt die Zwei-Stunden-Frist. Für alle anderen stornierbaren Angebote gilt die 48-Stunden-Frist.
Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise bleiben unberührt.
Bei pauschal berechneten Leistungen führt eine geringere Teilnehmerzahl nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Pauschalpreises.
8. Kurzfristige Teilnehmerreduzierung vor Ort
Außerhalb der regulären Anpassungsfrist kann die gebuchte Teilnehmerzahl bei der Anmeldung vor Beginn der Leistung um höchstens 20 Prozent reduziert werden.
Die ursprünglich gebuchte Teilnehmerzahl wird mit 20 Prozent multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf eine volle Person gerundet: Nachkommastellen unter 0,5 werden abgerundet, Nachkommastellen ab 0,5 werden aufgerundet.
Eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl, ein Mindestpreis oder eine Mindestpauschale bleibt unabhängig von der rechnerischen Reduzierung bestehen.
Eine nachträgliche Reduzierung nach Beginn oder Inanspruchnahme der Leistung ist ausgeschlossen.
Berechnungsbeispiele:
| Gebuchte Personen | 20 % | Maximal reduzierbar |
|---|
| 4 | 0,8 | 1 Person |
| 5 | 1,0 | 1 Person |
| 6 | 1,2 | 1 Person |
| 7 | 1,4 | 1 Person |
| 8 | 1,6 | 2 Personen |
| 9 | 1,8 | 2 Personen |
| 10 | 2,0 | 2 Personen |
9. Zusätzliche Teilnehmer
Ein Anspruch auf die Teilnahme zusätzlicher, nicht gebuchter Personen besteht nicht.
Zusätzliche Teilnehmer können nur aufgenommen werden, wenn die Kapazität ausreicht, die zulässige Höchstzahl nicht überschritten wird, alle Alters- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden und EXUS die Erweiterung bestätigt oder eine weitere zulässige Onlinebuchung erfolgt.
Für zusätzliche Teilnehmer gelten die zum Zeitpunkt der Erweiterung aktuellen Preise.
10. Krankheit, Attest und persönliche Hinderungsgründe
Krankheit, Erkrankung eines Kindes, Unfall, Stau, Verkehrsprobleme, berufliche Verpflichtungen, Urlaub oder sonstige persönliche Hinderungsgründe verändern die Stornierungsfristen grundsätzlich nicht.
Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer sonstigen Bescheinigung. Ein Attest begründet keinen automatischen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Ersatztermin, Gutschrift oder Erstattung.
EXUS kann in besonderen Einzelfällen freiwillig Kulanz gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Verspätete Ankunft
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn am Standort eintreffen. Bei als Wandertag gebuchten Veranstaltungen beträgt die erforderliche Vorlaufzeit 30 Minuten. Abweichende Angaben in der Buchungsbestätigung oder Angebotsbeschreibung gehen vor.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Zeit. Der vereinbarte Endzeitpunkt bleibt bestehen.
Kann die Leistung wegen der Verspätung nur verkürzt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung, anteilige Erstattung oder Ersatztermin.
Kann eine Teilnahme wegen einer versäumten Einweisung, aus Sicherheitsgründen oder wegen des weiteren Betriebsablaufs nicht mehr verantwortbar begonnen werden, darf EXUS die Teilnahme ablehnen.
12. Form und Inhalt von Stornierungen und Teilnehmeränderungen
Eine Stornierung oder Teilnehmeränderung soll mindestens den Namen des Buchenden, die Buchungsnummer, das gebuchte Angebot, den Standort, Datum und Uhrzeit des Termins sowie bei Teilnehmeränderungen die neue Teilnehmerzahl enthalten.
Stornierungen über den vorgesehenen Stornierungslink und Erklärungen per E-Mail sind zulässig. Telefonische Stornierungen und Teilnehmeränderungen werden nicht berücksichtigt.
Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei EXUS.
13. Verspätete Stornierung und Nichterscheinen
Erfolgt keine wirksame Stornierung innerhalb der geltenden Frist oder nehmen der Kunde beziehungsweise einzelne gebuchte Teilnehmer den Termin nicht wahr, kann EXUS den vereinbarten Preis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
EXUS muss dabei Aufwendungen anrechnen, die durch die Nichtteilnahme tatsächlich erspart wurden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe der frei gewordenen Kapazität.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Ersatzanspruch entstanden ist.
Bei teilweise fehlenden Teilnehmern gilt dies für die nicht erschienenen Personen. Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise bleiben bestehen.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem bestehenden Anspruch von EXUS verrechnet.
14. Vollständige Absage durch EXUS
Muss EXUS die gebuchte Leistung vollständig absagen, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung.
Der Kunde kann zwischen einer kostenfreien Ersatzbuchung zu einem verfügbaren Termin und der Erstattung eines bereits gezahlten Betrags wählen.
EXUS informiert den Kunden nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Teilweiser Ausfall oder Leistungsänderung
Fällt nur ein abgrenzbarer Teil der gebuchten Leistung aus, bietet EXUS eine gleichwertige und für den Kunden zumutbare Ersatzleistung oder eine angemessene anteilige Erstattung beziehungsweise Herabsetzung des Preises für den nicht erbrachten Leistungsteil an.
Eine Ersatzleistung muss den Gesamtcharakter der Buchung wahren und für den Kunden zumutbar sein.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Individuelle Vereinbarungen und Kulanz
Individuelle, von der Geschäftsführung von EXUS in Textform bestätigte Vereinbarungen haben Vorrang.
Freiwillige Kulanzentscheidungen ändern diese Bedingungen nicht und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer Buchungen.
Datenschutz · Kundenfassung v5
Stand 29.09.2026 · Kennung: 2026-09-29-customer-registration-v7
1. Verantwortlicher und Kontakt
Exus GmbH & Co. KG
Röntgenstraße 2
86368 Gersthofen, Deutschland
Telefon: +49 821 32876040
E-Mail: gersthofen@exus.de
Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Exus Verwaltungs GmbH vertreten, diese durch den Geschäftsführer Christian Neureither.
Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich an gersthofen@exus.de oder nutzen Sie „Hilfe & Kontakt“ in der App. Die Geschäftsleitung und von ihr ausdrücklich beauftragte Personen bearbeiten diese Anfragen. Dies ist der allgemeine Datenschutzkontakt der verantwortlichen Gesellschaft; damit wird kein Datenschutzbeauftragter benannt.
Weitere Angaben zum Verantwortlichen und zur Datenverarbeitung auf der EXUS-Website finden Sie in der Datenschutzerklärung der EXUS-Homepage. Die nachfolgenden Informationen erläutern ergänzend die Datenverarbeitung in der Kunden-App.
2. Wofür diese Informationen gelten
Diese Hinweise betreffen die Kundenfunktionen der EXUS-App: Konto und EXUS Pass, Punkte, Bons und frühere Bonfotos, Prämien, Aktionen, Geburtstagsvorteil, täglichen Dreh, Kontaktformular, Escape-Erinnerungsfotos und die Freizeitfunktionen.
Für die allgemeine EXUS-Website wird auf die dortige Datenschutzerklärung verwiesen. Für externe Buchungs- und Gutscheinangebote gelten außerdem die beim jeweiligen Angebot bereitgestellten Datenschutzinformationen. Wenn Sie einen externen Link öffnen, gelten die Informationen des jeweiligen Anbieters für dessen Verarbeitung. Für Beschäftigtendaten und interne Teamzugänge bestehen gesonderte Informationspflichten; diese Kundeninformation ersetzt sie nicht.
3. Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Bereich | Verarbeitete Daten und Zweck | Rechtsgrundlage |
| Konto und Pass | Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Volljährigkeitsbestätigung, Passnummer, Kontostatus, Zeitpunkte und angenommene Textversionen; Einrichtung und Führung des Kontos. | Vertrag und vorvertragliche Schritte, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. |
| Anmeldung und E-Mails | Passwort-Prüfwerte, Sitzungen, Bestätigungs- und Rücksetzkennungen; sichere Anmeldung, E-Mail-Bestätigung und Passwortzurücksetzung. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; ergänzend berechtigtes Interesse am Kontoschutz, Buchst. f. |
| Punkte, Bons und Prämien | Bon-QR-Inhalt, Belegdaten, gegebenenfalls Bonbild, Prüfstatus, Punktebewegungen, Ablaufdaten, Prämien, Einlösungen und Bearbeitungsvermerke; Prüfung und Durchführung des Programms. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; Missbrauchs- und Duplikatschutz zusätzlich Buchst. f. |
| Geburtstag und Aktionen | Geburtsdatum, Kontoalter, qualifizierte Umsätze, Zuteilungen und bisherige Einlösungen; Prüfung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. |
| Täglicher Dreh | Konto, Berliner Spieltag, Konfiguration, Ergebnis, Punktebuchung und Anforderungskennung; einmalige tägliche Teilnahme, Gutschrift und Wiederaufnahme nach Verbindungsfehlern. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; Schutz gegen Mehrfachgutschriften zusätzlich Buchst. f. |
| Kontakt | Name, E-Mail-Adresse, freiwillige Telefonnummer, Anliegen und gegebenenfalls übermittelte Buchungsangaben; Bearbeitung der Anfrage. | Bei Vertragsbezug Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; sonst berechtigtes Interesse an der Beantwortung, Buchst. f. |
| Betrieb und Sicherheit | Verbindungsdaten einschließlich IP-Adresse, technische Anfragen, Schutzwerte, Fehler- und Bearbeitungsprotokolle; Auslieferung, Verfügbarkeit, Angriffsschutz und Aufklärung von Fehlern. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. |
| Datenschutzanfragen | Anfrageart, Vorgangsreferenz, gegebenenfalls Kontozuordnung, Eingang, Zuständigkeit, Frist, Identitätsprüfvermerk und Bearbeitungsverlauf; Erfüllung und Nachweis Ihrer Datenschutzrechte. Es werden keine Ausweiskopien in diesem Register gespeichert. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit Art. 12 bis 22 DSGVO; notwendige Rechtsverteidigung Buchst. f. |
| Gesetzliche Nachweise | Im Einzelfall erforderliche Vorgangs- oder Kommunikationsdaten; Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Pflichten. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO, soweit eine konkrete Pflicht besteht. |
Berechtigte Interessen sind insbesondere sichere Konten, richtige Punktebuchungen, Schutz vor Manipulation, Bearbeitung von Anliegen und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Eine allgemeine Erlaubnis zur unbegrenzten Speicherung folgt daraus nicht.
Die Registrierung löst keine Newsletter-Anmeldung aus. Derzeit werden App-Kundendaten nicht für einen externen Newsletter, Werbeprofile oder externe Marketingauswertungen genutzt. Eine etwaige spätere Newsletter-Funktion wird gesondert erläutert und erfordert eine eigenständige, freiwillige Anmeldung. Die Nutzung des Kundenkontos und des täglichen Drehs bleibt davon unabhängig.
4. Erforderliche und freiwillige Angaben
Für das Kundenkonto sind Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Volljährigkeitsbestätigung und Passwort erforderlich. Ohne diese Angaben kann kein EXUS Pass angelegt werden. Das Geburtsdatum dient der Volljährigkeitsprüfung und dem Geburtstagsvorteil.
Die Nutzung des Punkteprogramms, des täglichen Drehs und der weiteren Zusatzfunktionen ist freiwillig. Ohne die für eine einzelne Funktion erforderlichen Angaben kann diese Funktion nicht erbracht werden. Ein Escape-Fotodownload setzt kein Kundenkonto voraus. Für den Fußball-Turnierplaner und den Kletterwandführer ist eine Anmeldung mit einem aktiven EXUS-Pass-Konto und bestätigter E-Mail-Adresse erforderlich.
5. Anmeldung, Sitzungen und Passcode
Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern als gesalzene kryptografische Prüfwerte. Nach der Anmeldung dient das Cookie exus_pass_session der Zuordnung einer Sitzung. Diese gilt grundsätzlich bis zu 30 Tage; Abmeldung, Passwortzurücksetzung oder Sicherheitsmaßnahmen können sie früher beenden.
E-Mail-Bestätigungslinks gelten grundsätzlich 24 Stunden, Passwort-Rücksetzlinks 60 Minuten. Verbrauchte oder abgelaufene Kennungen werden im Wartungslauf entfernt.
Der EXUS-Pass-QR-Code enthält eine kurzzeitig gültige, signierte Kennung zur Kontozuordnung. Er enthält kein Klartextpasswort. Ein berechtigter Mitarbeiter kann darüber die für die gewünschte Leistung benötigten Kontoinformationen aufrufen.
6. Bon-QR und frühere Bonfotos
Beim Kunden-Selbstscan wird die Kamera nach Ihrer Freigabe zum lokalen Lesen des Bon-QR-Codes verwendet. Die Kamerabilder werden dabei weder übertragen noch gespeichert. Übertragen werden die ausgelesenen QR-Daten zur Prüfung und Zuordnung zum angemeldeten Kundenkonto. Beim Scan an der Theke erfolgt die Zuordnung durch das EXUS-Team. Erfasst werden insbesondere Beleg- und Transaktionsdaten, signierter Bonzeitpunkt, Einreichungszeitpunkt, Zahlbetrag, Standort, Prüfstatus, Punkte und bei Mitarbeitervorgängen die bearbeitende Person.
Neue Bonfoto-Uploads sind deaktiviert. Bereits zuvor eingereichte Bonfotos und zugehörige Prüfdaten werden weiterhin ausschließlich berechtigten Mitarbeitenden für die Bearbeitung bereitgestellt und nach den unten beschriebenen Fristen behandelt. Bei Fragen oder Fehlern können Sie eine persönliche Prüfung durch EXUS verlangen.
7. Prämien, Geburtstagsvorteil und täglicher Dreh
Bei einer Einlösung werden insbesondere Prämie oder Aktion, Punktezahl, Zeitpunkt, Standort, Aktivität, gegebenenfalls Mindestkaufwert sowie die Zuordnung zur bearbeitenden Person gespeichert. Bei Aktionen können Kontoalter, qualifizierte Umsätze, bereits erfolgte Einlösungen, verfügbare Kontingente und individuelle Zuteilungen die Berechtigung bestimmen. Eine falsche Zuordnung kann bei EXUS überprüft werden.
Für den Geburtstagsvorteil werden der Zeitraum und die weiteren Voraussetzungen berechnet. Ein vorgelegter Lichtbildausweis wird zur Kontrolle angesehen; gespeichert wird die Bestätigung der Kontrolle, keine Ausweiskopie.
Beim täglichen Dreh werden Spieltag, verwendete Konfiguration und Regelkennung, gezogenes Segment, Punktegewinn, Buchung und technische Anforderungskennung gespeichert. Dadurch werden doppelte Tagesgutschriften verhindert und bereits verbuchte Ergebnisse nach einer unterbrochenen Verbindung wieder angezeigt. Für diese Funktion wird kein dauerhafter Gerätefingerabdruck angelegt.
8. Freiwilliges Escape-Erinnerungsfoto
Auf Wunsch kann das EXUS-Team ein Gruppenfoto erstellen und zum Gruppendownload bereitstellen. Die Aufnahme und Bereitstellung erfolgen auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung der abgebildeten Personen. Die Foto-Abfrage erfolgt mündlich bei der Kundenannahme. Bei Minderjährigen werden die erforderlichen Zustimmungen der Sorgeberechtigten berücksichtigt. Eine Verweigerung hat keinen Einfluss auf die gebuchte Escape-Leistung.
Bildbearbeitung und Druckvorbereitung erfolgen zunächst auf dem Mitarbeitergerät. Bei der Freigabe wird die fertige JPEG-Datei in einen privaten Cloudflare-Speicher übertragen. Verarbeitet werden außerdem Raum, Ergebnis, Besuchsdatum, Freigabe- und Ablaufzeit, technische Foto- und Codekennungen sowie Angaben zur freigebenden Person.
Der feste QR-Code des Raums öffnet die Abrufseite. Zusätzlich wird der sechsstellige Gruppencode benötigt. Wer über diesen Zugang beziehungsweise einen daraus erhaltenen gültigen Fotolink verfügt, kann das Foto während der Abrufzeit ansehen und herunterladen. Bitte geben Sie den Code nur an Personen weiter, die das Gruppenfoto erhalten sollen.
Der Abruf endet 20 Minuten nach der Freigabe. Ein Kundenkonto ist nicht erforderlich; das Foto wird keinem EXUS-Pass-Konto zugeordnet. Die App nimmt das Foto nicht in ihren Offline-Speicher auf.
Nach Ablauf wird der Zugriff gesperrt und die Datei durch die Bereinigung entfernt. Die technische Entfernung kann nach der Zugriffssperre erfolgen. Berechtigte Mitarbeiter können ein Foto auch früher entfernen. Zur Verhinderung einer erneuten Vergabe bleibt die Kombination aus Raum und verbrauchtem Gruppencode ohne Bild- und Personenzuordnung erhalten.
Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft gegenüber EXUS widerrufen werden. Nennen Sie dafür nach Möglichkeit Raum und Freigabezeit und teilen Sie den Code nur unmittelbar EXUS mit. Bereits heruntergeladene oder weitergegebene Kopien können nicht durch EXUS zurückgeholt werden. Die Bilddateien gehören nicht zu den Kontodatenbank-Sicherungen; zeitweise vorhandene Verwaltungsdaten können in einer früheren Datenbanksicherung enthalten sein.
9. Freizeitfunktionen und Werkzeuge
Der Fußball-Turnierplaner speichert unter anderem Turnier- und Teamnamen, Einstellungen, Spielplan und Ergebnisse auf dem verwendeten Gerät. Erst bei einer ausdrücklich ausgelösten Onlinefreigabe werden Turnierdaten auf den Server übertragen. Wer den Zuschauerlink erhält und mit einem aktiven, bestätigten EXUS-Pass-Konto angemeldet ist, kann die freigegebenen Daten lesen. Die Anmeldung dient der Zugangskontrolle; die Turnierdaten werden dadurch nicht automatisch dem persönlichen Pass zugeordnet. Bitte verwenden Sie Teamnamen ohne unnötige personenbezogene Angaben.
Eine Onlinefreigabe endet 30 Tage nach ihrer letzten erfolgreichen Aktualisierung und kann von der Turnierleitung früher beendet werden. Ein gesonderter Bearbeitungsschlüssel schützt die Änderung; auf dem Server wird dafür nur ein Prüfwert gespeichert. Schutzwerte gegen missbräuchliche Neuanlagen gelten zwei Tage. Bereits gespeicherte Datenbank-Sicherungen können noch frühere Turnierstände enthalten.
Das Neongolf-Punktesheet speichert Namen oder Spitznamen, Ergebnisse und gewählte Fotos lokal auf dem Gerät. Eine Runde läuft nach 24 Stunden seit der letzten Änderung ab. Nur bei einer ausdrücklich aktivierten Online-Sicherung werden die dafür erforderlichen Spielstanddaten ohne Fotos an den bestehenden Neongolf-Sicherungsdienst übertragen; der Zugriff endet 24 Stunden nach der letzten erfolgreichen Online-Speicherung. Der Spielstand-Code ermöglicht die Übernahme auf ein anderes Gerät. Die Neongolf-Nutzungsstatistik erfasst ausschließlich vorgegebene Ereignisse und Merkmale als Tageszähler, etwa Standort, Sprache, Geräteklasse und Spielmodus; Namen, Bilder und Pass-Konto werden nicht in diese Zähler übernommen. Die Tageszähler werden bis zu 730 Tage aufbewahrt. Einzelheiten zur Punktekarte sind auch in deren Datenschutzhinweisen verfügbar.
Der Team Mixer speichert Namen, Einstellungen und Teamaufteilungen für bis zu 24 Stunden seit der letzten Nutzung lokal auf dem Gerät und entfernt abgelaufene Daten beim nächsten Aufruf. Er übermittelt diese Gruppenangaben nicht an den Server. Spracheinstellungen können darüber hinaus erhalten bleiben. Browserdaten können vom Nutzer oder Gerät gelöscht werden; ein anderer Browser, eine andere Domain oder eine getrennt installierte Web-App kann einen eigenen Speicher verwenden.
Weitere lokale Freizeitfunktionen können Spracheinstellungen und laufende Spiel- oder Teamzustände im Browser speichern. Der Kletterwandführer zeigt angemeldeten Nutzern freigegebene Wandbilder, Beschreibungen und Routenbau-Meldungen; er legt keine persönliche Kletterhistorie an. Gültige interne Mitarbeiter- und Verwaltungszugänge können diese Werkzeuge ebenfalls nutzen. Neongolf-Punktekarte, Team Mixer, allgemeiner Hallenplan und Sicherheitshinweise bleiben ohne Kundenkonto nutzbar.
10. Kontaktformular, Thekenhilfe und E-Mail-Versand
Bei einer Hilfemeldung aus dem internen Thekenmodus übermitteln Mitarbeitende ihre Problembeschreibung, ihren Namen oder ihr Kürzel und den Standort an gersthofen@exus.de. Wird ein Kundenkonto zugeordnet, enthält die Meldung zusätzlich Name, Passnummer und Kontostatus sowie gegebenenfalls die ausgewählte Prämieneinlösung. Dies dient der Bearbeitung von Konto-, Punkte- und Bedienfehlern. Der Versand erfolgt über Brevo an das EXUS-Postfach. Vollständige Pass-QR-Codes werden nicht in die E-Mail übernommen. In der App bleiben nur die zur Zuordnung und Versandkontrolle erforderlichen Protokolldaten, insbesondere eine Referenz, die meldende Zugangskennung, Zeitpunkt, Problemart und Versandstatus; der Nachrichtentext wird dort nicht gespeichert. Ein zugeordnetes Kundenkonto wird bei der bestehenden Kontolöschung auch aus diesen App-Protokollen entfernt. Die Bearbeitung der E-Mail im Postfach erfolgt gesondert.
Nachrichten aus dem Kontaktformular werden über Brevo an das EXUS-Postfach gersthofen@exus.de gesendet. Dieses Postfach wird mit Microsoft 365/Exchange Online betrieben. Ihre E-Mail-Adresse wird als Antwortadresse verwendet. Eine automatische Bestätigungsmail an Sie ist in dieser Funktion nicht vorgesehen.
Der Nachrichtentext wird nicht zusätzlich in der App-Datenbank gespeichert. Er wird jedoch vom E-Mail-Dienst und im EXUS-Postfach verarbeitet. Zur Begrenzung von Missbrauch verwendet die App Eingabeprüfungen und zeitlich begrenzte Schutzwerte, die unter anderem aus IP-Adresse und E-Mail-Adresse abgeleitet werden.
Für Registrierung, E-Mail-Bestätigung und Passwortzurücksetzung versendet die App notwendige Kontonachrichten über Brevo. Diese Nachrichten setzen keine Werbeeinwilligung voraus.
Die Versandprotokolle dieser Transaktions-E-Mails werden bei Brevo einen Monat aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht; die technische Löschung kann nach Ablauf der Frist bis zu 24 Stunden dauern. Seit der am 22.09.2026 bestätigten Umstellung werden für neu versendete Transaktions-E-Mails keine E-Mail-Vorschauen gespeichert. Die Zustellung und die Verarbeitung im jeweiligen Empfängerpostfach bleiben davon unberührt.
11. Speicherung auf dem Endgerät
Die App nutzt ein Sitzungscookie für die angeforderte Anmeldung, einen App-Cache für Auslieferung und Offline-Funktionen sowie lokale Speicher für gewählte Einstellungen und laufende Funktionen. Solche Speicherungen dienen den jeweils angeforderten Funktionen. Soweit hierfür die Ausnahme für unbedingt erforderliche Speicherungen gilt, ist keine zusätzliche Einwilligung nach § 25 Abs. 2 TDDDG erforderlich.
Für die Rückkehr zum gewählten Werkzeug nach der Anmeldung wird das Navigationsziel auf dem Gerät vorgemerkt. Es wird höchstens eine Stunde für diese Rückkehr berücksichtigt und nach erfolgreicher Anmeldung entfernt. Der gespeicherte Wert erteilt keine Zugriffsberechtigung.
Die App verwendet keine Werbe-Cookies. Es steht eine freiwillige Nutzungsstatistik bereit, die erst nach Zustimmung startet. Sie zählt grobe Klicks und Ansichten; bei Neuregistrierung kann auch ein Einstiegshinweis zum Konto gespeichert werden. Auswahl und Widerruf findest du unter „Mein EXUS“ und im Profil. Einzelheiten zu Daten, Speicherung und Entfernung stehen in der Ergänzung zur freiwilligen Nutzungsstatistik.
Sie können lokale App-Daten in den Browser- oder Geräteeinstellungen löschen. Dabei können Anmeldung, Einstellungen, lokale Spielstände und Offline-Inhalte verloren gehen. Das Löschen lokaler Daten löscht nicht automatisch das serverseitige Kundenkonto.
12. Empfänger und Dienstleister
Bei EXUS erhalten berechtigte Mitarbeiter und Administratoren die Daten, die sie für Kundenservice, Bonprüfung, Punkteverwaltung, Einlösung, Betrieb und Sicherheit benötigen.
Cloudflare (Cloudflare, Inc., USA) wird für die technische Bereitstellung der App, die serverseitige Verarbeitung, die Datenbank und private Datei- und Sicherungsspeicher eingesetzt. Brevo dient dem Versand notwendiger Kontonachrichten und der Zustellung von Kontaktanfragen. Die Daten einer Kontaktanfrage werden außerdem im EXUS-E-Mail-Postfach bei Microsoft 365/Exchange Online verarbeitet. Dazu gehören die übermittelten Kontaktangaben, der Nachrichteninhalt sowie die für Zustellung und Bearbeitung erforderlichen E-Mail-Metadaten.
Bestandteile der QR- und Texterkennung werden über die EXUS-App-Adresse ausgeliefert. Fehlende Paketdateien kann der EXUS-Server von jsDelivr nachladen. Dabei werden die Cookies und ursprünglichen Anfrageheader Ihres Browsers nicht an diesen Paketdienst weitergereicht.
Weitere Empfänger können Behörden, Gerichte oder Berater sein, wenn eine konkrete gesetzliche Pflicht besteht oder die Weitergabe zur Wahrnehmung berechtigter Ansprüche erforderlich und zulässig ist.
13. Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR
Für die EXUS-Pass-Datenbank ist bei Cloudflare D1 die Europäische Union als Jurisdiktion festgelegt. Diese Einstellung beschränkt den Betrieb und die Datenspeicherung dieser Datenbank auf die EU. Sie legt nicht zugleich den Ort der übrigen serverseitigen App-Verarbeitung oder anderer Datei- und Sicherungsspeicher fest.
Für die Datei- und Sicherungsspeicher ist die Region Westeuropa eingestellt. Diese regionale Zuordnung ist keine feste Beschränkung aller Verarbeitungen auf die EU.
Beim Einsatz internationaler Dienstleister können Verarbeitungen außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Dies betrifft insbesondere die globale Infrastruktur und mögliche Support- und Unterauftragnehmerzugriffe von Cloudflare. Auch bei Brevo und Microsoft 365/Exchange Online können eingebundene Konzernunternehmen oder Unterauftragnehmer außerhalb der EU/des EWR, insbesondere in den USA, tätig werden. Die regionalen Speicherangaben bedeuten deshalb keine ausschließliche Verarbeitung innerhalb der EU.
Für solche Übermittlungen sehen die Datenschutzbedingungen der Anbieter Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 DSGVO vor, bei erfassten US-Empfängern insbesondere das EU-US Data Privacy Framework; soweit diese nicht greifen, EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO und ergänzende Schutzmaßnahmen. Cloudflares DPA beschreibt diesen Wechsel ausdrücklich. Die jeweils betroffenen Dienste, Unterauftragnehmer und Garantien sind in den nachstehenden Anbieterunterlagen beschrieben. Auskünfte zu den für Ihre Daten einschlägigen Garantien sowie eine Kopie können Sie bei EXUS unter gersthofen@exus.de anfordern.
14. Speicherdauer und Löschung
Technischer Ablauf der Kontolöschung, aktualisiert am 25.09.2026: Im angemeldeten Kundenprofil kann eine Löschanfrage gestellt werden. Nach Freigabe durch EXUS entfernt die App das Konto und zugeordnete Bonfotos und veranlasst die Bestätigung per E-Mail. Bestehende Punkte oder offene Punkteanträge werden zuvor geklärt; eine freiwillige ausdrückliche Aufgabe kann bei der Anfrage erklärt werden. Die Anfrage bleibt auch ohne diese Erklärung möglich. Ein reduzierter Bearbeitungsnachweis, zweckgebundene Schutzwerte gegen doppelte Gutschriften und verbrauchte globale Aktionskontingente bleiben getrennt vom entfernten Kundenprofil bestehen. Der App-Vorgang löscht nicht automatisch unabhängige Buchungen, erforderliche Nachweise oder Korrespondenz in anderen EXUS-Systemen.
Kontodaten werden für die Dauer der Teilnahme verarbeitet. Bei einer Beendigung oder Löschanfrage wird geprüft, welche Daten entfallen können und welche noch für offene Vorgänge, konkrete Nachweispflichten oder Ansprüche erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Daten sind zu löschen oder wirksam zu anonymisieren. Eine etwaige weitere Aufbewahrung rechtfertigt keine uneingeschränkte weitere Nutzung.
| Daten | Frist oder maßgebliches Kriterium |
| Unbestätigte Konten | Nach 30 Tagen zur Bereinigung vorgesehen, sofern weiterhin unbestätigt. |
| Sitzungen und E-Mail-Kennungen | Sitzungen grundsätzlich bis 30 Tage; Bestätigungslinks 24 Stunden, Resetlinks 60 Minuten. Abgelaufene Sitzungen sowie verbrauchte oder abgelaufene Kennungen werden im Wartungslauf entfernt. |
| Früher eingereichte Bonfotos | Bei Freigabe oder Ablehnung wird die Entfernung veranlasst. Unbearbeitete Bilder werden nach 30 Tagen zur Bereinigung vorgesehen; offene Anträge laufen dabei ab. Technische Löschfehler können eine Nachbearbeitung erforderlich machen. |
| Punkte- und Einlösedaten | Für Kontoführung, Gültigkeit der Punkte, Bearbeitung offener Vorgänge und erforderliche Nachweise. Der Ablauf eines Punktepakets bedeutet nicht automatisch die Löschung des zugehörigen Buchungsvorgangs. |
| Pass-Schutzwerte | Rate-Limit-Datensätze werden nach sieben Tagen ohne Aktualisierung im Wartungslauf entfernt. Andere Schutzmechanismen können eigene, kürzere Fristen verwenden. |
| Escape-Fotos | Abruf höchstens 20 Minuten nach Freigabe; anschließende Bereinigung, gegebenenfalls frühere Entfernung. Die verbrauchte Raum-Code-Kombination bleibt ohne Bild- und Personenzuordnung gegen Wiederverwendung gespeichert. |
| Freigegebene Turniere | 30 Tage seit letzter erfolgreicher Aktualisierung oder frühere Beendigung durch die Turnierleitung; Bereinigung nach Ablauf. Lokale Daten bleiben bis zur Löschung auf dem Gerät. |
| Brevo-Transaktionsprotokolle | Ein Monat; danach automatische Löschung mit einer möglichen technischen Verzögerung von bis zu 24 Stunden. Die gespeicherte Regel erfasst auch bereits vorhandene Logs. |
| Brevo-E-Mail-Vorschauen | Seit der am 22.09.2026 bestätigten Umstellung keine Speicherung von Vorschauen neu versendeter Transaktions-E-Mails. Ob ältere Vorschauen vorhanden sind, ist noch nicht festgestellt; deren Entfernung ist nicht durch das Abschalten neuer Vorschauen nachgewiesen. |
| Kontakt im EXUS-Postfach und weitere technische Protokolle | Bis zur Erledigung und darüber hinaus nur, soweit eine konkrete Pflicht, ein offener Vorgang oder ein erforderlicher Anspruchsnachweis dies rechtfertigt. Entscheidend sind der konkrete Inhalt und Zweck: erledigte Anfragen werden nur weiter aufbewahrt, wenn etwa eine einschlägige gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein noch notwendiger Anspruchsnachweis besteht. Die Brevo-Logfrist gilt nicht für das EXUS-Postfach. |
| Register für Datenschutzanfragen | Für die Bearbeitung und danach nur so lange, wie ein konkreter Nachweis der Rechteerfüllung oder eine Rechtsverteidigung erforderlich ist. Die zuständige Person dokumentiert verbleibende Aufbewahrungsgründe und die nächste Prüfung. Abschluss des Vorgangs bedeutet nicht automatische Löschung des Registers. |
| Verschlüsselte Datenbanksicherungen | Tägliche Stände bis 30 Tage und monatliche Stände bis zwölf Monate gemäß implementierter Sicherung. Ein früherer Stand kann noch später gelöschte oder berichtigte Daten enthalten. Sicherungen werden verschlüsselt und für eine Wiederherstellung getrennt vom laufenden Betrieb aufbewahrt. |
Zugriffsablauf und physische Löschung sind unterschiedliche Schritte. Automatische Bereinigung setzt funktionierende Wartungsläufe voraus; sie kann nach Erreichen einer Frist stattfinden. Verschlüsselte Sicherungen dienen der Wiederherstellung, nicht der laufenden Verwendung bereits gelöschter Daten. Nach einer Wiederherstellung müssen zwischenzeitlich erfolgte Löschungen und Berichtigungen erneut berücksichtigt werden.
15. Automatische Prüfungen
Die App prüft Bons, berechnet Punkte und Ablaufdaten, verhindert Doppelerfassungen und berechnet Berechtigungen für Vorteile anhand der hinterlegten Regeln. Ein Ergebnis kann die sofortige Gutschrift ermöglichen, eine manuelle Prüfung erfordern oder einen Vorgang zunächst ablehnen. Beim täglichen Dreh bestimmt eine Zufallsauswahl den Punktegewinn.
Bei einer unrichtigen Prüfung können Sie über „Hilfe & Kontakt“ eine menschliche Überprüfung anfordern, Ihren Standpunkt schildern und das Ergebnis beanstanden.
16. Ihre Rechte
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; die Verarbeitung vor dem Widerruf wird dadurch nicht rückwirkend unzulässig.
Widerspruch: Soweit eine Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Für eine Verarbeitung zu Direktwerbezwecken besteht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht ohne Begründung.
Wenden Sie sich an gersthofen@exus.de oder nutzen Sie „Hilfe & Kontakt“. Zur Vermeidung einer Auskunft an Unbefugte kann ein angemessener Identitätsnachweis erforderlich sein.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für private Unternehmen mit Sitz in Bayern ist regelmäßig das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, zuständig. Informationen: lda.bayern.de – Beschwerde. Auch eine andere nach der DSGVO zuständige Aufsichtsbehörde kann kontaktiert werden.
17. Änderungen dieser Informationen
Die Datenschutzinformationen werden angepasst, wenn sich Funktionen oder die tatsächliche Datenverarbeitung ändern. Maßgeblich sind die jeweils beschriebenen Verarbeitungen und Rechtsgrundlagen. Eine Aktualisierung dieser Informationen ersetzt keine erforderliche Einwilligung oder Vertragsänderung.