Allgemeine Buchungs- und Geschäftsbedingungen
Version 1.0 · Stand 25.08.2026 · für termingebundene Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangebote der Exus GmbH & Co. KG
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über termingebundene Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangebote der Exus GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 2, 86368 Gersthofen (nachfolgend „EXUS“).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ergänzend gelten die bei der Buchung bereitgestellten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen sowie die für das jeweilige Angebot und den jeweiligen Standort veröffentlichten Nutzungs-, Alters-, Sicherheits- und Hausregeln.
Für den Erwerb und die Einlösung von Wertgutscheinen, für Kidsclub- und sonstige Mitgliedschaftsverträge sowie für andere Dauerschuldverhältnisse gelten gesonderte Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der in der Buchung bezeichneten Leistung am vereinbarten Standort, Termin und Zeitraum.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung, dem Buchungsvorgang, der Buchungsbestätigung und gegebenenfalls einem individuell bestätigten Angebot.
Nicht ausdrücklich bestätigte Zusatzleistungen, zusätzliche Teilnehmer, zusätzliche Räume, verlängerte Nutzungszeiten, Speisen, Getränke oder sonstige Extras sind nicht Vertragsbestandteil.
3. Buchungsberechtigung und Verantwortung des Buchenden
Eine verbindliche Buchung darf nur durch eine volljährige Person vorgenommen werden.
Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, bleibt sie Vertragspartner von EXUS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer rechtzeitig über die für sie geltenden Alters-, Begleit-, Nutzungs- und Sicherheitsregeln informiert werden.
Der Buchende muss bei der Buchung vollständige und zutreffende Kontakt-, Termin- und Teilnehmerangaben machen. Änderungen sind EXUS unverzüglich mitzuteilen.
4. Onlinebuchung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Angeboten und freien Terminen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von EXUS dar.
Mit Abschluss des Onlinebuchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der automatischen Buchungsbestätigung beim Kunden zustande.
Soweit für ein Angebot eine sofortige Onlinezahlung vorgeschrieben ist, wird die Buchungsbestätigung grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs versendet.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse richtig und erreichbar ist. Er hat auch den Spam-Ordner zu prüfen und dafür zu sorgen, dass automatisierte Nachrichten nicht durch technische Filter blockiert werden.
5. Sonderbuchungen per E-Mail oder vor Ort
Buchungen per E-Mail oder vor Ort werden nur in ausdrücklich zugelassenen Sonderfällen angeboten.
Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn die Geschäftsführung von EXUS die Buchung in Textform bestätigt.
Telefonische Anfragen, Vorbesprechungen, Reservierungswünsche oder unverbindliche Auskünfte begründen keinen Vertrag.
6. Preise, Mindestpreise und Zusatzkosten
Es gilt der im Buchungsvorgang oder in der individuellen Bestätigung ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und bleiben auch dann geschuldet, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen, soweit die gesonderten Stornierungs- und Teilnehmeranpassungsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen.
Zusätzliche Teilnehmer und Zusatzleistungen werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung geltenden Preisen berechnet.
Kosten, die nicht von EXUS erhoben werden, insbesondere Anreise-, Park- oder sonstige Fremdkosten, sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlung und Fälligkeit
Die verbindliche Wirkung der Buchung hängt nicht davon ab, ob der Preis bereits bezahlt wurde.
- Standard-Einzeltickets sowie Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen registrierter EXUS-Kunden sind vor Beginn der gebuchten Leistung vor Ort zu bezahlen.
- Kindergeburtstage sowie Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede werden nach Ende der gebuchten Veranstaltung vor Ort bezahlt.
- Firmenevents sowie Veranstaltungen von Schulen und sozialen Einrichtungen werden nach ausdrücklicher Vereinbarung entweder nach Ende der Veranstaltung per Karte bezahlt oder nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
- Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden werden im Onlinebuchungsvorgang vollständig per PayPal bezahlt.
Bei allen übrigen Angeboten ist der im Buchungsvorgang, in der Angebotsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Zahlungszeitpunkt maßgeblich. Fehlt eine abweichende Angabe, ist der Preis vor Beginn der Leistung vor Ort zu bezahlen.
Bei vereinbarter Rechnungszahlung wird die Rechnung nach Durchführung der Veranstaltung erstellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
Mit Ausnahme der ausdrücklich online zu zahlenden Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden verlangt EXUS keine Anzahlung oder Vorauszahlung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder auf Rechnungskauf besteht nicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Registrierte EXUS-Kunden beim Indoor Soccer und Bubble Soccer
Als registrierter EXUS-Kunde gilt eine Person, die persönlich in das von EXUS genutzte Kundensystem aufgenommen wurde und über eine gültige, von EXUS vergebene Mitgliedsnummer verfügt. Die Mitgliedsnummer wird für die entsprechende Onlinebuchung benötigt.
Die Aufnahme in das Kundensystem erfolgt ausschließlich vor Ort nach Abgleich der Identität und der Anschrift anhand eines Ausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, aus dem die Anschrift hervorgeht.
Die Bezeichnung als registrierter Kunde oder der Besitz einer Mitgliedsnummer begründet keine Vereinsmitgliedschaft und kein Dauerschuldverhältnis.
9. Ankunft und Pünktlichkeit
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn am Standort eintreffen. Bei als Wandertag gebuchten Veranstaltungen beträgt die erforderliche Vorlaufzeit 30 Minuten.
Abweichende, in der Buchungsbestätigung oder Angebotsbeschreibung genannte Ankunfts- und Einweisungszeiten gehen vor.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Nutzungs-, Spiel-, Raum- oder Tischzeit. Der vereinbarte Endzeitpunkt bleibt bestehen.
Kann eine Teilnahme wegen einer versäumten Einweisung, aus Sicherheitsgründen oder wegen des weiteren Betriebsablaufs nicht mehr verantwortbar begonnen werden, darf EXUS die Teilnahme ablehnen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
10. Teilnehmerzahl und zusätzliche Teilnehmer
Die Buchung gilt für die bestätigte Teilnehmerzahl und die im Angebot ausgewiesene Höchstzahl.
Ein Anspruch auf die Teilnahme zusätzlicher, nicht gebuchter Personen besteht nicht. Zusätzliche Teilnehmer bedürfen der vorherigen Bestätigung von EXUS oder einer weiteren zulässigen Onlinebuchung.
Eine Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer setzt insbesondere ausreichende Kapazität sowie die Einhaltung von Alters-, Begleit- und Sicherheitsvorgaben voraus.
Die Verringerung der Teilnehmerzahl richtet sich ausschließlich nach den gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
11. Minderjährige und Begleitpersonen
Für Minderjährige gelten die beim jeweiligen Angebot veröffentlichten Alters-, Begleit- und Aufsichtsregelungen.
Soweit eine erwachsene Begleit- oder Aufsichtsperson erforderlich ist, muss diese während des gesamten maßgeblichen Zeitraums anwesend und zur Wahrnehmung der Aufsicht geeignet sein.
Die gesetzlichen Aufsichtspflichten der Erziehungsberechtigten und der von ihnen beauftragten Begleitpersonen bleiben unberührt.
12. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsregeln
Teilnehmer dürfen ein Angebot nur nutzen, wenn sie die veröffentlichten Alters-, Größen-, Gewichts-, Ausrüstungs- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Jeder Teilnehmer muss die Einweisungen, Sicherheitsanweisungen und Anordnungen der Mitarbeiter beachten und die Anlagen sowie bereitgestellte Ausrüstung sachgerecht verwenden.
Personen, deren gesundheitlicher Zustand eine sichere Teilnahme erkennbar nicht zulässt, müssen von der Teilnahme absehen. Bei Zweifeln ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
Die Teilnahme erfolgt nicht unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung von EXUS. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 19.
13. Ausschluss von der Teilnahme und Hausrecht
EXUS darf Personen von der Teilnahme ausschließen oder eine laufende Nutzung beenden, wenn ein erheblicher sachlicher Grund vorliegt.
Dies gilt insbesondere bei:
- erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder Einfluss von Drogen,
- Gefährdung oder massiver Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeiter,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- vorsätzlicher oder grob unsachgemäßer Behandlung von Anlagen oder Ausrüstung,
- wiederholten erheblichen Verstößen gegen die Haus-, Nutzungs- oder Sicherheitsregeln trotz Aufforderung.
Hat der betroffene Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für den nicht genutzten Leistungsteil. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Eigene Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.
Kuchen und Muffins dürfen ausschließlich im Rahmen eines gebuchten Geburtstagspakets und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen mitgebracht werden.
Kerzen und sonstiges offenes Feuer sind in sämtlichen Bereichen verboten.
Schulen und soziale Einrichtungen dürfen im Rahmen ihrer gebuchten Veranstaltung eine eigene Brotzeit mitbringen.
Bei Fußballbuchungen, Wandertagen sowie Buchungen für Bouldern oder Klettern dürfen eigene alkoholfreie Getränke ausschließlich in bruchsicheren, verschließbaren Kunststoff- oder Metallflaschen mitgebracht werden. Erlaubt sind Wasser und ungesüßter Tee. Softdrinks, Energydrinks, Säfte, alkoholische Getränke, Glasflaschen und offene Trinkgefäße sind nicht gestattet.
Weitergehende Ausnahmen bedürfen der vorherigen Bestätigung durch EXUS in Textform.
15. Stornierung, Teilnehmeranpassung, Nichterscheinen und Umbuchung
Für Stornierungen, Teilnehmeranpassungen, verspätete Ankunft und Nichterscheinen gelten die gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen von EXUS in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.
Eine direkte Umbuchung oder Verschiebung wird grundsätzlich nicht angeboten. Soweit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, muss der Kunde die bestehende Buchung stornieren und einen neuen verfügbaren Termin selbstständig buchen.
Die neue Buchung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, den dann geltenden Preisen und den für den neuen Termin geltenden Bedingungen.
16. Absage und Leistungsänderung durch EXUS
Muss EXUS die gebuchte Leistung vollständig absagen, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung. Der Kunde kann zwischen einer kostenfreien Ersatzbuchung zu einem verfügbaren Termin und der Erstattung eines bereits gezahlten Betrags wählen.
Fällt nur ein abgrenzbarer Teil der Leistung aus, bietet EXUS eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung oder eine angemessene anteilige Erstattung beziehungsweise Herabsetzung des Preises für den nicht erbrachten Teil an.
EXUS informiert den Kunden nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 19.
17. Verhalten, Beschädigungen und Verunreinigungen
Anlagen, Räume, Ausrüstung und sonstiges Eigentum von EXUS oder Dritten sind pfleglich zu behandeln.
Der Kunde und die Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen.
Beschädigungen, Störungen oder Gefahrenstellen sind Mitarbeitern unverzüglich zu melden.
18. Persönliche Gegenstände und Fundsachen
Persönliche Gegenstände sind von den Teilnehmern selbst zu beaufsichtigen. Eine Verwahrung durch EXUS findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet EXUS ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 19.
Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
19. Haftung
EXUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EXUS nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EXUS.
20. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt EXUS in den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen bereit.
Die Datenschutzinformationen sind keine Einwilligungserklärung und werden nicht als Bestandteil einer Zustimmung zu diesen AGB behandelt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Die Exus GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz von EXUS.
23. Individuelle Vereinbarungen und Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
