Registrierung und TestkontenKunden können nach Freigabe der Registrierung einen kostenlosen EXUS Pass anlegen. Persönlich eingeladene Mitarbeiter erhalten weiterhin ausdrücklich gekennzeichnete Beta-Testkonten. Deren Testpunkte sind von echten Kundenpunkten getrennt.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter des EXUS Passes, des Punkteprogramms EXUS Points und der in der EXUS Kunden-App angebotenen Prämien ist die Exus GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 2, 86368 Gersthofen (nachfolgend „EXUS“).
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die kostenlose Nutzung des persönlichen EXUS Passes, das Sammeln und Einlösen von EXUS Punkten, die Nutzung von Prämien, den Geburtstagsvorteil sowie den kostenlosen täglichen EXUS-Dreh in der EXUS Kunden-App.
Für Buchungen, Eintritte und Veranstaltungen gelten zusätzlich die Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen, die Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen sowie die jeweiligen produkt- und standortbezogenen Nutzungs- und Sicherheitshinweise. Speziellere Produkt- oder Prämienbedingungen gehen nur für den konkret geregelten Sachverhalt vor. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben stets unberührt.
2. Teilnahmeberechtigung und Vertragsschluss
Teilnehmen können ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren. Jede Person darf nur ein eigenes Konto führen. Die Registrierung für andere Personen, Mehrfachkonten und die Nutzung unter falscher Identität sind nicht zulässig.
Die Teilnahme ist kostenlos. Das Teilnahmeverhältnis beginnt, wenn die Registrierung vollständig abgeschlossen, die E-Mail-Adresse bestätigt und das Konto aktiviert wurde.
Vor Abgabe der Registrierung werden die Teilnahmebedingungen bereitgestellt und müssen ausdrücklich akzeptiert werden. Die Datenschutzinformationen werden getrennt bereitgestellt; sie sind keine Einwilligungserklärung.
Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Änderungen an Name oder E-Mail-Adresse sind im Profil beziehungsweise über EXUS zu berichtigen. Das Geburtsdatum ist nach der Registrierung gesperrt und kann nur nach nachvollziehbarer Prüfung durch EXUS korrigiert werden.
2a. Interne Mitarbeiter-Beta
Die Mitarbeiter-Beta ist eine geschlossene, kostenlose Testphase. Die Registrierung ist nur über einen persönlichen, zeitlich begrenzten und einmalig nutzbaren Einladungslink möglich, der an die eingeladene E-Mail-Adresse gebunden ist. Ein Anspruch auf Einladung oder dauerhafte Teilnahme besteht nicht.
Beta-Konten sind intern eindeutig als Testkonten gekennzeichnet. Sie erhalten zum technischen Funktionstest 150 Testpunkte mit einer Laufzeit von 60 Tagen und sehen ausschließlich eine Beta-Testprämie ohne Warenwert. Echte Kundenprämien, Kampagnen und Geburtstagsvorteile sind für diese Konten deaktiviert. Testpunkte, Testprämien und sonstige Beta-Vorteile sind nicht auszahlbar, nicht übertragbar und begründen keinen Anspruch auf eine reale Leistung.
Die Tester sollen insbesondere Registrierung, E-Mail-Bestätigung, Anmeldung, Kundenpass, Punkteanzeige, Glücksrad, Testprämie und Feedbackfunktion prüfen. Fehler oder Auffälligkeiten können über das Beta-Feedbackformular gemeldet werden. EXUS kann Einladungen widerrufen, die Aufnahme neuer Tester pausieren und Beta-Konten einschließlich zugehöriger Testdaten nach Abschluss oder bei Missbrauch vollständig löschen.
Die Mitarbeiter-Beta ist von einem etwaigen Arbeitsverhältnis rechtlich getrennt und begründet keine Vergütung, Arbeitszeitgutschrift oder sonstige Gegenleistung, soweit hierzu nicht ausdrücklich eine abweichende betriebliche Vereinbarung getroffen wird.
3. Persönliches Konto und EXUS Pass
Der EXUS Pass ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der in der App erzeugte QR-Code darf ausschließlich für das eigene Konto verwendet und nur dem EXUS-Team zum vorgesehenen Zweck vorgezeigt werden.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung muss das Passwort unverzüglich geändert und EXUS informiert werden. EXUS kann Sitzungen aus Sicherheitsgründen beenden und eine erneute Anmeldung verlangen.
Der dynamische Pass-QR-Code ist nur für kurze Zeit gültig. Screenshots, Kopien oder weitergegebene Codes können ablaufen oder aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
4. Sammeln von EXUS Punkten
Für punktefähige Zahlungen werden grundsätzlich 10 EXUS Punkte je tatsächlich gezahltem Euro gutgeschrieben. Technisch entspricht dies einem Punkt je 0,10 Euro. Beträge, die keine vollen Punkte ergeben, werden auf volle Punkte abgerundet.
Punkte entstehen nur für von EXUS anerkannte Zahlungen und Buchungen. Maßgeblich ist der tatsächlich punktefähige Zahlbetrag. Gutscheine, Geschenkkarten, Coupons, kostenlose Leistungen, vollständig rabattierte Beträge, Erstattungen, Stornos und negative Belege sind nicht punktefähig. Bei gemischten Zahlarten werden nur eindeutig punktefähige Bar- oder Kartenzahlungen berücksichtigt.
Ein Anspruch auf Punkte entsteht erst, wenn die Buchung im Punktekonto als gutgeschrieben angezeigt wird. Anzeigen wie „vorgemerkt“ oder „in Prüfung“ stellen noch keine endgültige Gutschrift dar.
Änderungen der Sammelrate wirken nur für zukünftige, noch nicht entstandene Gutschriften. Bereits gutgeschriebene Punkte werden nicht nachträglich entwertet.
5. Kassenbons, Bonfotos und Nachweis
Ein Kassenbon kann grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach dem Bonzeitpunkt eingereicht werden. Jeder Bon darf nur einmal und nur einem EXUS-Pass-Konto zugeordnet werden.
Eigene Kassenbons dürfen verwendet werden. Bei einer nachweislich gemeinsamen Zahlung darf der Bon nur einem Konto zugeordnet werden. EXUS prüft keine internen Kostenteilungen innerhalb einer Gruppe. Das systematische Sammeln, Kaufen oder Weitergeben fremder Bons ist nicht zulässig.
Bei einem lesbaren QR-Code prüft die App unter anderem Standort, Bonzeitpunkt, Zahlbetrag, TSE-Zuordnung, kryptografische Signatur und Doppelerfassung. Gültig signierte, bekannte EXUS-Bons bis einschließlich 400,00 Euro können automatisch gutgeschrieben werden. Höhere, unklare oder technisch nicht eindeutig prüfbare Vorgänge werden von EXUS manuell geprüft.
Ist kein verwertbarer QR-Code vorhanden, kann ein Bonfoto zur manuellen Prüfung eingereicht werden. EXUS kann den Originalbon, zusätzliche Angaben oder eine erneute Aufnahme verlangen. Die bloße Übermittlung eines Fotos begründet noch keinen Anspruch auf Gutschrift.
6. Punktekonto, Reihenfolge und Verfall
EXUS Punkte sind kein Zahlungsmittel, kein E-Geld und kein übertragbares Guthaben. Eine Barauszahlung, Verzinsung, Verpfändung oder Übertragung auf ein anderes Konto ist ausgeschlossen.
Punkte werden in einzelnen Punktepaketen geführt. Bei einer Einlösung werden zuerst die ältesten noch gültigen Punkte verwendet (FIFO-Prinzip). Bereits verbrauchte Punkte können nicht zusätzlich verfallen.
Nicht eingelöste Punkte sind 36 Monate ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift gültig. Das konkrete Ablaufdatum wird im Punkteverlauf angezeigt. Nach Ablauf können die betreffenden Punkte nicht mehr eingelöst werden. Eine Verkürzung der für bereits gutgeschriebene Punkte angezeigten Frist erfolgt nicht rückwirkend.
7. Korrekturen, Stornos und Fehlbuchungen
EXUS darf fehlerhafte, doppelte, durch Storno oder Erstattung gegenstandslos gewordene sowie missbräuchlich erlangte Punkte berichtigen oder zurücknehmen. Manuelle Korrekturen werden im Punktekonto dokumentiert.
Reicht der verfügbare Punktestand für eine notwendige Gegenbuchung nicht aus, wird kein negativer Punktestand erzeugt. EXUS kann das Konto bis zur Klärung vorübergehend sperren und künftige Gutschriften oder Prämieneinlösungen kontrollieren.
Erkennbare Abweichungen sind möglichst zeitnah über „Hilfe & Kontakt“ zu melden. Für die Prüfung können Bon, Buchungsnummer, Datum, Standort und weitere Nachweise erforderlich sein.
8. Prämien und Einlösung
Die jeweils verfügbaren Prämien, Punktepreise, Standorte, Aktivitäten, Zeiträume, Mindestwerte, Einlöselimits und sonstigen Bedingungen werden vor der Einlösung im aktuellen Prämienkatalog der App angezeigt. Maßgeblich ist die bei der bestätigten Einlösung angezeigte und technisch protokollierte Fassung.
Eine Prämie wird grundsätzlich an der EXUS-Theke eingelöst. Hierzu zeigt der Kontoinhaber seinen dynamischen EXUS Pass vor. Die Einlösung ist erst abgeschlossen, wenn ein berechtigter Mitarbeiter die Prämie geprüft und bestätigt hat.
Prämien sind grundsätzlich personengebunden. Eine Begleitperson kann nur dann begünstigt werden, wenn die konkrete Prämie dies ausdrücklich vorsieht, zum Beispiel bei einer Bring-a-Friend-Prämie.
Eine Barauszahlung, Auszahlung eines Restwerts oder nachträgliche Umwandlung in Geld ist ausgeschlossen. Prämien können von Verfügbarkeit, Kapazität, Öffnungszeiten, Alters-, Sicherheits- und Buchungsvorgaben abhängen. Nicht kombinierbare Rabatte oder Sondertarife werden in der jeweiligen Prämie ausgewiesen.
9. Geburtstagsvorteil
Der Geburtstagsvorteil umfasst nach aktuellem Programmstand einen kostenlosen Eintritt für 3D Neongolf oder Klettern/Bouldern. Leihmaterial, Zusatzleistungen und weitere Personen sind nicht enthalten, sofern die App nichts Abweichendes ausweist.
Der Vorteil ist einmal je Geburtstagsjahr im Zeitraum von sieben Tagen vor bis sieben Tagen nach dem Geburtstag einlösbar. Voraussetzung ist, dass das Konto seit mindestens 30 Tagen besteht und in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens ein qualifizierter EXUS-Umsatz gutgeschrieben wurde.
Zur Einlösung sind der persönliche EXUS Pass und ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Der Ausweis wird nur kontrolliert; eine Ausweiskopie ist nicht vorgesehen. Es gelten die jeweilige Verfügbarkeit sowie alle Alters-, Begleit- und Sicherheitsvorgaben.
9a. Täglicher EXUS-Dreh
Der tägliche EXUS-Dreh ist eine kostenlose Zusatzfunktion für aktive, bestätigte EXUS-Pass-Konten. Eine Buchung, ein Kauf, ein Punkteseinsatz, eine Newsletter-Einwilligung oder eine sonstige Gegenleistung ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Pro Kundenkonto und Berliner Kalendertag ist höchstens eine Drehung möglich. Der Tageswechsel richtet sich nach der Zeitzone Europe/Berlin. Mehrfachkonten, automatisierte Zugriffe und technische Umgehungsversuche sind nicht zulässig.
In der Pilotfassung enthält das Rad zwölf gleich große Segmente und ausschließlich garantierte Punktegewinne. Die aktuell geltenden Punktwerte und Gewinnwahrscheinlichkeiten werden unmittelbar vor der Drehung in der App angezeigt. Die Gewinnermittlung erfolgt serverseitig mit einem kryptografisch geeigneten Zufallswert; die sichtbare Radbewegung ist nur die nachgelagerte Animation.
Der Gewinn wird mit der ersten erfolgreichen Serververarbeitung verbindlich dem Punktekonto gutgeschrieben und ist anschließend im Punkteverlauf sichtbar. Bei einer unterbrochenen Verbindung wird derselbe bereits gespeicherte Tagesgewinn wieder angezeigt; eine zweite Gewinnchance entsteht dadurch nicht. Gewonnene Punkte unterliegen denselben Regeln, insbesondere der 36-monatigen Gültigkeit, wie andere EXUS Punkte.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder Umwandlung in Geld ist ausgeschlossen. EXUS kann die Funktion für zukünftige Tage pausieren oder die allgemeine Segmentverteilung ändern. Konfigurationsänderungen werden aus Fairnessgründen frühestens am folgenden Berliner Kalendertag wirksam; bereits gutgeschriebene Gewinne bleiben unberührt.
Für Nachweis, Missbrauchsschutz und technische Fehlerklärung werden der Kundenbezug, der lokale Spieltag, Zeitpunkt, Konfigurationsversion, gezogene Segmentindex, Punktewert, zugehörige Punktebuchung und eine technische Anforderungs-ID gespeichert. Eine dauerhafte Gerätekennung oder ein Browserfingerabdruck wird hierfür nicht angelegt.
10. Missbrauch und Kontoschutz
Unzulässig sind insbesondere manipulierte oder erfundene Bon-QR-Codes, Mehrfachverwendung von Belegen, Weitergabe des persönlichen Passes, Mehrfachkonten, automatisierte Angriffe, Umgehung von Einlöselimits und sonstige Täuschungsversuche.
Bei konkreten Missbrauchs- oder Sicherheitsindikatoren darf EXUS Vorgänge zurückhalten, Nachweise verlangen, Punkte oder Prämien korrigieren und das Konto vorübergehend sperren. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch kann EXUS die Teilnahme aus wichtigem Grund beenden.
Soweit keine sofortige Maßnahme zum Schutz des Systems oder anderer Personen erforderlich ist, erhält der Kontoinhaber Gelegenheit, den Vorgang über die hinterlegte E-Mail-Adresse beziehungsweise den Kontaktweg zu klären.
11. Verfügbarkeit und Änderungen des Programms
EXUS bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der App. Ein Anspruch auf jederzeit unterbrechungsfreien Betrieb besteht nicht. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Internet-, Hosting- oder E-Mail-Diensten können die Nutzung vorübergehend einschränken.
EXUS darf die digitale Dienstleistung und das Programm mit Wirkung für die Zukunft nur aus einem in diesen Bedingungen genannten triftigen Grund ändern. Triftige Gründe sind: zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben, die Abwehr konkreter Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken, notwendige technische Anpassungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit oder Kompatibilität, die Einstellung oder wesentliche Änderung eines angebundenen Produktes oder Dienstes sowie eine nach Vertragsschluss eingetretene, nicht nur unerhebliche Änderung der wirtschaftlichen Grundlagen, wenn die Fortführung ohne Anpassung unzumutbar wäre.
Durch eine Änderung entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten. Änderungen werden klar und verständlich erläutert. Bereits bestätigte Einlösungen sowie bereits gutgeschriebene Punkte bleiben unberührt; eine Verkürzung bereits laufender Punktefristen findet nicht rückwirkend statt.
Beeinträchtigt eine Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiert EXUS innerhalb einer angemessenen Frist vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger über Art, Zeitpunkt und Rechte des Teilnehmers. Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Teilnehmer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden.
Eine vollständige Beendigung des Programms wird grundsätzlich mindestens drei Monate vorher angekündigt. Während dieses Zeitraums können vorhandene Punkte im verfügbaren Katalog eingesetzt werden. Eine kürzere Frist bleibt nur bei zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder gravierenden Sicherheitsgründen vorbehalten.
12. Beendigung und Kontolöschung
Der Kontoinhaber kann die Teilnahme jederzeit ohne Frist über „Hilfe & Kontakt“ oder per E-Mail an gersthofen@exus.de beenden und die Löschung des Kontos verlangen.
Vor der endgültigen Kontolöschung weist EXUS ausdrücklich darauf hin, dass noch vorhandene Punkte, nicht eingelöste Prämien und nicht genutzte Vorteile mit wirksamer Löschung verfallen und nicht ausgezahlt werden. Die Löschung wird erst nach einer eindeutigen Bestätigung durchgeführt.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die zeitlich begrenzte Speicherung einzelner Nachweis-, Sicherheits- oder Abwehrdaten bleiben unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen.
13. Gesetzliche Rechte bei digitalen Leistungen
Zwingende gesetzliche Rechte des Teilnehmers, insbesondere Rechte bei Mängeln einer digitalen Leistung, Aktualisierungsansprüche, Rechte bei Änderungen sowie ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.
Soweit für den Vertrag gesetzliche Informations-, Bestätigungs- oder Widerrufspflichten gelten, stellt EXUS die erforderlichen Informationen gesondert und auf einem dauerhaften Datenträger bereit.
14. Haftung
EXUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EXUS nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EXUS.
Für die eigentliche Freizeit-, Sport- oder Veranstaltungsleistung gelten ergänzend die hierfür einbezogenen AGB und Nutzungs- beziehungsweise Sicherheitshinweise.
15. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Kundenkonto, EXUS Pass, Punkten, Prämien, Kassenbons, Bonfotos, Geburtstagsvorteil und Kontaktformular stellt EXUS in den gesonderten Datenschutzinformationen zur EXUS Kunden-App bereit.
Die Datenschutzinformationen sind keine Einwilligungserklärung und werden nicht durch die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ersetzt.
16. Schlussbestimmungen und Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gersthofen ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
EXUS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fragen, Korrekturen und Erklärungen zum EXUS Pass können über „Hilfe & Kontakt“ in der App oder an gersthofen@exus.de gerichtet werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über termingebundene Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangebote der Exus GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 2, 86368 Gersthofen (nachfolgend „EXUS“).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ergänzend gelten die bei der Buchung bereitgestellten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen sowie die für das jeweilige Angebot und den jeweiligen Standort veröffentlichten Nutzungs-, Alters-, Sicherheits- und Hausregeln.
Für den Erwerb und die Einlösung von Wertgutscheinen, für Kidsclub- und sonstige Mitgliedschaftsverträge sowie für andere Dauerschuldverhältnisse gelten gesonderte Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der in der Buchung bezeichneten Leistung am vereinbarten Standort, Termin und Zeitraum.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung, dem Buchungsvorgang, der Buchungsbestätigung und gegebenenfalls einem individuell bestätigten Angebot.
Nicht ausdrücklich bestätigte Zusatzleistungen, zusätzliche Teilnehmer, zusätzliche Räume, verlängerte Nutzungszeiten, Speisen, Getränke oder sonstige Extras sind nicht Vertragsbestandteil.
3. Buchungsberechtigung und Verantwortung des Buchenden
Eine verbindliche Buchung darf nur durch eine volljährige Person vorgenommen werden.
Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, bleibt sie Vertragspartner von EXUS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer rechtzeitig über die für sie geltenden Alters-, Begleit-, Nutzungs- und Sicherheitsregeln informiert werden.
Der Buchende muss bei der Buchung vollständige und zutreffende Kontakt-, Termin- und Teilnehmerangaben machen. Änderungen sind EXUS unverzüglich mitzuteilen.
4. Onlinebuchung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Angeboten und freien Terminen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von EXUS dar.
Mit Abschluss des Onlinebuchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der automatischen Buchungsbestätigung beim Kunden zustande.
Soweit für ein Angebot eine sofortige Onlinezahlung vorgeschrieben ist, wird die Buchungsbestätigung grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs versendet.
Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse richtig und erreichbar ist. Er hat auch den Spam-Ordner zu prüfen und dafür zu sorgen, dass automatisierte Nachrichten nicht durch technische Filter blockiert werden.
5. Sonderbuchungen per E-Mail oder vor Ort
Buchungen per E-Mail oder vor Ort werden nur in ausdrücklich zugelassenen Sonderfällen angeboten.
Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn die Geschäftsführung von EXUS die Buchung in Textform bestätigt.
Telefonische Anfragen, Vorbesprechungen, Reservierungswünsche oder unverbindliche Auskünfte begründen keinen Vertrag.
6. Preise, Mindestpreise und Zusatzkosten
Es gilt der im Buchungsvorgang oder in der individuellen Bestätigung ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und bleiben auch dann geschuldet, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen, soweit die gesonderten Stornierungs- und Teilnehmeranpassungsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen.
Zusätzliche Teilnehmer und Zusatzleistungen werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung geltenden Preisen berechnet.
Kosten, die nicht von EXUS erhoben werden, insbesondere Anreise-, Park- oder sonstige Fremdkosten, sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlung und Fälligkeit
Die verbindliche Wirkung der Buchung hängt nicht davon ab, ob der Preis bereits bezahlt wurde.
- Standard-Einzeltickets sowie Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen registrierter EXUS-Kunden sind vor Beginn der gebuchten Leistung vor Ort zu bezahlen.
- Kindergeburtstage sowie Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede werden nach Ende der gebuchten Veranstaltung vor Ort bezahlt.
- Firmenevents sowie Veranstaltungen von Schulen und sozialen Einrichtungen werden nach ausdrücklicher Vereinbarung entweder nach Ende der Veranstaltung per Karte bezahlt oder nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
- Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden werden im Onlinebuchungsvorgang vollständig per PayPal bezahlt.
Bei allen übrigen Angeboten ist der im Buchungsvorgang, in der Angebotsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Zahlungszeitpunkt maßgeblich. Fehlt eine abweichende Angabe, ist der Preis vor Beginn der Leistung vor Ort zu bezahlen.
Bei vereinbarter Rechnungszahlung wird die Rechnung nach Durchführung der Veranstaltung erstellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
Mit Ausnahme der ausdrücklich online zu zahlenden Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Pakete für nicht registrierte Kunden verlangt EXUS keine Anzahlung oder Vorauszahlung.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart oder auf Rechnungskauf besteht nicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Registrierte EXUS-Kunden beim Indoor Soccer und Bubble Soccer
Als registrierter EXUS-Kunde gilt eine Person, die persönlich in das von EXUS genutzte Kundensystem aufgenommen wurde und über eine gültige, von EXUS vergebene Mitgliedsnummer verfügt. Die Mitgliedsnummer wird für die entsprechende Onlinebuchung benötigt.
Die Aufnahme in das Kundensystem erfolgt ausschließlich vor Ort nach Abgleich der Identität und der Anschrift anhand eines Ausweises oder eines anderen gültigen Dokuments, aus dem die Anschrift hervorgeht.
Die Bezeichnung als registrierter Kunde oder der Besitz einer Mitgliedsnummer begründet keine Vereinsmitgliedschaft und kein Dauerschuldverhältnis.
9. Ankunft und Pünktlichkeit
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn am Standort eintreffen. Bei als Wandertag gebuchten Veranstaltungen beträgt die erforderliche Vorlaufzeit 30 Minuten.
Abweichende, in der Buchungsbestätigung oder Angebotsbeschreibung genannte Ankunfts- und Einweisungszeiten gehen vor.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Nutzungs-, Spiel-, Raum- oder Tischzeit. Der vereinbarte Endzeitpunkt bleibt bestehen.
Kann eine Teilnahme wegen einer versäumten Einweisung, aus Sicherheitsgründen oder wegen des weiteren Betriebsablaufs nicht mehr verantwortbar begonnen werden, darf EXUS die Teilnahme ablehnen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
10. Teilnehmerzahl und zusätzliche Teilnehmer
Die Buchung gilt für die bestätigte Teilnehmerzahl und die im Angebot ausgewiesene Höchstzahl.
Ein Anspruch auf die Teilnahme zusätzlicher, nicht gebuchter Personen besteht nicht. Zusätzliche Teilnehmer bedürfen der vorherigen Bestätigung von EXUS oder einer weiteren zulässigen Onlinebuchung.
Eine Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer setzt insbesondere ausreichende Kapazität sowie die Einhaltung von Alters-, Begleit- und Sicherheitsvorgaben voraus.
Die Verringerung der Teilnehmerzahl richtet sich ausschließlich nach den gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen.
11. Minderjährige und Begleitpersonen
Für Minderjährige gelten die beim jeweiligen Angebot veröffentlichten Alters-, Begleit- und Aufsichtsregelungen.
Soweit eine erwachsene Begleit- oder Aufsichtsperson erforderlich ist, muss diese während des gesamten maßgeblichen Zeitraums anwesend und zur Wahrnehmung der Aufsicht geeignet sein.
Die gesetzlichen Aufsichtspflichten der Erziehungsberechtigten und der von ihnen beauftragten Begleitpersonen bleiben unberührt.
12. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsregeln
Teilnehmer dürfen ein Angebot nur nutzen, wenn sie die veröffentlichten Alters-, Größen-, Gewichts-, Ausrüstungs- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Jeder Teilnehmer muss die Einweisungen, Sicherheitsanweisungen und Anordnungen der Mitarbeiter beachten und die Anlagen sowie bereitgestellte Ausrüstung sachgerecht verwenden.
Personen, deren gesundheitlicher Zustand eine sichere Teilnahme erkennbar nicht zulässt, müssen von der Teilnahme absehen. Bei Zweifeln ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
Die Teilnahme erfolgt nicht unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung von EXUS. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 19.
13. Ausschluss von der Teilnahme und Hausrecht
EXUS darf Personen von der Teilnahme ausschließen oder eine laufende Nutzung beenden, wenn ein erheblicher sachlicher Grund vorliegt.
Dies gilt insbesondere bei:
- erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder Einfluss von Drogen,
- Gefährdung oder massiver Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeiter,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- vorsätzlicher oder grob unsachgemäßer Behandlung von Anlagen oder Ausrüstung,
- wiederholten erheblichen Verstößen gegen die Haus-, Nutzungs- oder Sicherheitsregeln trotz Aufforderung.
Hat der betroffene Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für den nicht genutzten Leistungsteil. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Eigene Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.
Kuchen und Muffins dürfen ausschließlich im Rahmen eines gebuchten Geburtstagspakets und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen mitgebracht werden.
Kerzen und sonstiges offenes Feuer sind in sämtlichen Bereichen verboten.
Schulen und soziale Einrichtungen dürfen im Rahmen ihrer gebuchten Veranstaltung eine eigene Brotzeit mitbringen.
Bei Fußballbuchungen, Wandertagen sowie Buchungen für Bouldern oder Klettern dürfen eigene alkoholfreie Getränke ausschließlich in bruchsicheren, verschließbaren Kunststoff- oder Metallflaschen mitgebracht werden. Erlaubt sind Wasser und ungesüßter Tee. Softdrinks, Energydrinks, Säfte, alkoholische Getränke, Glasflaschen und offene Trinkgefäße sind nicht gestattet.
Weitergehende Ausnahmen bedürfen der vorherigen Bestätigung durch EXUS in Textform.
15. Stornierung, Teilnehmeranpassung, Nichterscheinen und Umbuchung
Für Stornierungen, Teilnehmeranpassungen, verspätete Ankunft und Nichterscheinen gelten die gesonderten Stornierungs-, Teilnehmeranpassungs- und No-Show-Bedingungen von EXUS in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.
Eine direkte Umbuchung oder Verschiebung wird grundsätzlich nicht angeboten. Soweit eine kostenfreie Stornierung möglich ist, muss der Kunde die bestehende Buchung stornieren und einen neuen verfügbaren Termin selbstständig buchen.
Die neue Buchung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, den dann geltenden Preisen und den für den neuen Termin geltenden Bedingungen.
16. Absage und Leistungsänderung durch EXUS
Muss EXUS die gebuchte Leistung vollständig absagen, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung. Der Kunde kann zwischen einer kostenfreien Ersatzbuchung zu einem verfügbaren Termin und der Erstattung eines bereits gezahlten Betrags wählen.
Fällt nur ein abgrenzbarer Teil der Leistung aus, bietet EXUS eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung oder eine angemessene anteilige Erstattung beziehungsweise Herabsetzung des Preises für den nicht erbrachten Teil an.
EXUS informiert den Kunden nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 19.
17. Verhalten, Beschädigungen und Verunreinigungen
Anlagen, Räume, Ausrüstung und sonstiges Eigentum von EXUS oder Dritten sind pfleglich zu behandeln.
Der Kunde und die Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen.
Beschädigungen, Störungen oder Gefahrenstellen sind Mitarbeitern unverzüglich zu melden.
18. Persönliche Gegenstände und Fundsachen
Persönliche Gegenstände sind von den Teilnehmern selbst zu beaufsichtigen. Eine Verwahrung durch EXUS findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet EXUS ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 19.
Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
19. Haftung
EXUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EXUS nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EXUS.
20. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt EXUS in den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen bereit.
Die Datenschutzinformationen sind keine Einwilligungserklärung und werden nicht als Bestandteil einer Zustimmung zu diesen AGB behandelt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Die Exus GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz von EXUS.
23. Individuelle Vereinbarungen und Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für verbindliche, termingebundene Buchungen von Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsangeboten der Exus GmbH & Co. KG (nachfolgend „EXUS“).
Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Buchungs- und Geschäftsbedingungen sowie den produkt- und standortbezogenen Bedingungen.
Sie gelten nicht für Wertgutscheine, Kidsclub- oder Mitgliedschaftsverträge und andere Dauerschuldverhältnisse.
2. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitbuchungen
Für Verträge über Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Die nachfolgend eingeräumten Möglichkeiten sind vertragliche Stornierungs- und Anpassungsrechte von EXUS.
3. Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin
Folgende Buchungen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert werden:
- Standard-Einzeltickets für 3D Neongolf, Bouldern, Funwall-Klettern, TEAM-UP! und 3D Pit-Pat,
- Escape-Room-Buchungen,
- Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen registrierter EXUS-Kunden mit gültiger Mitgliedsnummer,
- Kindergeburtstage,
- Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede,
- Schulen und soziale Einrichtungen,
- Firmenevents,
- sonstige ausdrücklich als stornierbar gekennzeichnete Gruppenveranstaltungen.
Die Stornierung kann über den Stornierungslink in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail an die dort genannte Kontaktadresse erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei EXUS. Telefonische Stornierungen werden nicht berücksichtigt.
4. Zusätzliche Zwei-Stunden-Regel für Standard-Einzeltickets
Standard-Einzeltickets für 3D Neongolf, Bouldern, Funwall-Klettern, TEAM-UP! und 3D Pit-Pat können zusätzlich bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei per E-Mail storniert werden.
Diese zusätzliche Regel gilt nicht für Escape Rooms, Kindergeburtstage, Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede, Schulen und soziale Einrichtungen, Firmenevents, sonstige Gruppenpakete, Indoor Soccer, Bubble Soccer oder gesondert reservierte Räume, Tische und Zusatzleistungen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei EXUS. Die Antwortzeit von EXUS ist für die Fristwahrung unerheblich. Telefonische Mitteilungen genügen nicht.
5. Indoor Soccer und Bubble Soccer für nicht registrierte Kunden
Indoor-Soccer- und Bubble-Soccer-Buchungen von Kunden ohne gültige EXUS-Mitgliedsnummer werden online per PayPal bezahlt.
Für diese Buchungen besteht kein vertragliches Recht auf kostenfreie Stornierung oder Verschiebung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die Vergütungsfolgen einer verspäteten Absage oder eines Nichterscheinens richten sich nach Ziffer 13.
6. Keine direkte Umbuchung
Eine direkte Umbuchung oder Verschiebung auf einen anderen Termin wird grundsätzlich nicht angeboten.
Möchte der Kunde einen anderen Termin wahrnehmen, muss er die bestehende Buchung innerhalb der jeweils geltenden Frist stornieren und selbstständig eine neue Buchung vornehmen.
Die neue Buchung richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, den zum Zeitpunkt der Neubuchung geltenden Preisen und den Bedingungen des neuen Termins.
Außerhalb der Stornierungsfrist besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung. EXUS kann in begründeten Einzelfällen freiwillig Kulanz gewähren; daraus entsteht kein Anspruch für andere oder spätere Buchungen.
7. Verringerung der Teilnehmerzahl innerhalb der Frist
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl kann innerhalb der für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsfrist per E-Mail mitgeteilt werden.
Für Standard-Einzeltickets gilt die Zwei-Stunden-Frist. Für alle anderen stornierbaren Angebote gilt die 48-Stunden-Frist.
Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise bleiben unberührt.
Bei pauschal berechneten Leistungen führt eine geringere Teilnehmerzahl nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Pauschalpreises.
8. Kurzfristige Teilnehmerreduzierung vor Ort
Außerhalb der regulären Anpassungsfrist kann die gebuchte Teilnehmerzahl bei der Anmeldung vor Beginn der Leistung um höchstens 20 Prozent reduziert werden.
Die ursprünglich gebuchte Teilnehmerzahl wird mit 20 Prozent multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf eine volle Person gerundet: Nachkommastellen unter 0,5 werden abgerundet, Nachkommastellen ab 0,5 werden aufgerundet.
Eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl, ein Mindestpreis oder eine Mindestpauschale bleibt unabhängig von der rechnerischen Reduzierung bestehen.
Eine nachträgliche Reduzierung nach Beginn oder Inanspruchnahme der Leistung ist ausgeschlossen.
Berechnungsbeispiele:
| Gebuchte Personen | 20 % | Maximal reduzierbar |
|---|
| 4 | 0,8 | 1 Person |
| 5 | 1,0 | 1 Person |
| 6 | 1,2 | 1 Person |
| 7 | 1,4 | 1 Person |
| 8 | 1,6 | 2 Personen |
| 9 | 1,8 | 2 Personen |
| 10 | 2,0 | 2 Personen |
9. Zusätzliche Teilnehmer
Ein Anspruch auf die Teilnahme zusätzlicher, nicht gebuchter Personen besteht nicht.
Zusätzliche Teilnehmer können nur aufgenommen werden, wenn die Kapazität ausreicht, die zulässige Höchstzahl nicht überschritten wird, alle Alters- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden und EXUS die Erweiterung bestätigt oder eine weitere zulässige Onlinebuchung erfolgt.
Für zusätzliche Teilnehmer gelten die zum Zeitpunkt der Erweiterung aktuellen Preise.
10. Krankheit, Attest und persönliche Hinderungsgründe
Krankheit, Erkrankung eines Kindes, Unfall, Stau, Verkehrsprobleme, berufliche Verpflichtungen, Urlaub oder sonstige persönliche Hinderungsgründe verändern die Stornierungsfristen grundsätzlich nicht.
Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer sonstigen Bescheinigung. Ein Attest begründet keinen automatischen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Ersatztermin, Gutschrift oder Erstattung.
EXUS kann in besonderen Einzelfällen freiwillig Kulanz gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Verspätete Ankunft
Die Teilnehmer müssen grundsätzlich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Beginn am Standort eintreffen. Bei als Wandertag gebuchten Veranstaltungen beträgt die erforderliche Vorlaufzeit 30 Minuten. Abweichende Angaben in der Buchungsbestätigung oder Angebotsbeschreibung gehen vor.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Zeit. Der vereinbarte Endzeitpunkt bleibt bestehen.
Kann die Leistung wegen der Verspätung nur verkürzt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung, anteilige Erstattung oder Ersatztermin.
Kann eine Teilnahme wegen einer versäumten Einweisung, aus Sicherheitsgründen oder wegen des weiteren Betriebsablaufs nicht mehr verantwortbar begonnen werden, darf EXUS die Teilnahme ablehnen.
12. Form und Inhalt von Stornierungen und Teilnehmeränderungen
Eine Stornierung oder Teilnehmeränderung soll mindestens den Namen des Buchenden, die Buchungsnummer, das gebuchte Angebot, den Standort, Datum und Uhrzeit des Termins sowie bei Teilnehmeränderungen die neue Teilnehmerzahl enthalten.
Stornierungen über den vorgesehenen Stornierungslink und Erklärungen per E-Mail sind zulässig. Telefonische Stornierungen und Teilnehmeränderungen werden nicht berücksichtigt.
Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei EXUS.
13. Verspätete Stornierung und Nichterscheinen
Erfolgt keine wirksame Stornierung innerhalb der geltenden Frist oder nehmen der Kunde beziehungsweise einzelne gebuchte Teilnehmer den Termin nicht wahr, kann EXUS den vereinbarten Preis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
EXUS muss dabei Aufwendungen anrechnen, die durch die Nichtteilnahme tatsächlich erspart wurden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe der frei gewordenen Kapazität.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Ersatzanspruch entstanden ist.
Bei teilweise fehlenden Teilnehmern gilt dies für die nicht erschienenen Personen. Mindestteilnehmerzahlen, Mindestpreise und Pauschalpreise bleiben bestehen.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem bestehenden Anspruch von EXUS verrechnet.
14. Vollständige Absage durch EXUS
Muss EXUS die gebuchte Leistung vollständig absagen, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung.
Der Kunde kann zwischen einer kostenfreien Ersatzbuchung zu einem verfügbaren Termin und der Erstattung eines bereits gezahlten Betrags wählen.
EXUS informiert den Kunden nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Teilweiser Ausfall oder Leistungsänderung
Fällt nur ein abgrenzbarer Teil der gebuchten Leistung aus, bietet EXUS eine gleichwertige und für den Kunden zumutbare Ersatzleistung oder eine angemessene anteilige Erstattung beziehungsweise Herabsetzung des Preises für den nicht erbrachten Leistungsteil an.
Eine Ersatzleistung muss den Gesamtcharakter der Buchung wahren und für den Kunden zumutbar sein.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Individuelle Vereinbarungen und Kulanz
Individuelle, von der Geschäftsführung von EXUS in Textform bestätigte Vereinbarungen haben Vorrang.
Freiwillige Kulanzentscheidungen ändern diese Bedingungen nicht und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer Buchungen.
EntwicklungsstatusDiese Fassung ist weiterhin nur für interne Prüfung. Offene Punkte zu Auftragsverarbeitung, Datenstandorten, Löschfristen und technischer Auslieferung müssen vor Version 1.0 abgeschlossen werden.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Exus GmbH & Co. KG Röntgenstraße 2 86368 Gersthofen Deutschland Telefon: +49 821 32876040 E-Mail: gersthofen@exus.de
Die Gesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Exus Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Neureither.
2. Datenschutzbeauftragter
3. Anwendungsbereich
Diese Datenschutzinformation gilt für die EXUS Kunden-App einschließlich EXUS Pass, Kundenkonto, EXUS Points, Prämien, Geburtstagsvorteil, Bon-QR-Prüfung, Bonfoto-Fallback, Escape-Erinnerungsfotos und Kontaktformular.
Für die allgemeine Website, Onlinebuchung, Gutscheinshops, externe Buchungssysteme und einzelne Freizeitangebote können ergänzende Datenschutzinformationen gelten.
4. Datenkategorien
- Kontodaten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Volljährigkeitsbestätigung, persönliche Passnummer, Kontostatus, Registrierungs- und Änderungszeitpunkte.
- Authentifizierungsdaten: kryptografische Passwort-Prüfwerte und Salt, Passwort-Parameter, E-Mail-Bestätigungs- und Passwort-Reset-Token, Sitzungskennungen, letzte Anmeldung und Ablaufzeiten. Klartextpasswörter werden nicht gespeichert.
- Rechts- und Nachweisdaten: Version und Zeitpunkt der akzeptierten Teilnahmebedingungen sowie Zeitpunkt und Version der bereitgestellten Datenschutzinformationen.
- Punkte- und Prämieninformationen: Punktestand, Punktepakete, Gutschriften, Ablaufdaten, FIFO-Verbrauch, Korrekturen, Prämien, Einlösungen, Standort, Aktivität, Mitarbeiterbestätigung und Einlösezeitpunkt.
- Geburtstagsvorteil: Geburtsdatum, Kontolaufzeit, qualifizierter Umsatz, Gültigkeitszeitraum, Einlösestatus, Aktivität, Standort und Bestätigung der Ausweiskontrolle. Eine Ausweiskopie ist nicht vorgesehen.
- Kassenbon-QR-Daten: vollständiger QR-Inhalt, Kassen-/Clientkennung, Transaktionsnummer, Signaturzähler, Bonzeitpunkte, Zahlbeträge und Zahlarten, TSE-Schlüsselkennung, Signatur, Prüfergebnis, Fingerprint, Standort und Bearbeitungsstatus.
- Bonfoto-Daten: Bild, erkannte oder eingegebene Bonangaben, Betrag, Datum, Standort, Rechnungs- und Transaktionsangaben, Prüfhinweise und Freigabe-/Ablehnungsinformationen.
- Kontaktformular-Daten: Anliegen, Name, E-Mail-Adresse, optionale Telefonnummer, Nachricht und bei Buchungsanfragen Buchungsnummer sowie Termin.
- Technische Daten: IP-Adresse beziehungsweise daraus abgeleitete Schutzwerte, Browser-/Gerätedaten, URL, Zeitstempel, Fehler- und Sicherheitsereignisse sowie lokale Speicherinformationen auf dem Endgerät.
4a. Daten der Mitarbeiter-Beta
Für die geschlossene Mitarbeiter-Beta verarbeitet EXUS zusätzlich Einladungsdaten wie eingeladene E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, optionalen Standort, Einladungsstatus, Ablauf- und Nutzungszeitpunkte sowie die Zuordnung zum angelegten Beta-Konto.
Beta-Konten werden mit einem internen Kontotyp gekennzeichnet. Gespeichert werden außerdem Testpunkte, Testprämien-Einlösungen, Glücksraddrehungen und freiwillig eingereichte Beta-Rückmeldungen. Eine Rückmeldung enthält Kategorie, Auswirkung, Nachricht, aktuelle App-Version, aufgerufenen Seitenpfad, Zeitpunkt und technisch den Browser-Benutzeragenten. Dauerhafte Gerätefingerprints werden hierfür nicht erstellt.
Die Verarbeitung dient der kontrollierten Einführung, Fehleranalyse, IT-Sicherheit und Dokumentation der Pilotphase. Zugriff erhalten nur hierzu berechtigte Administratoren beziehungsweise mit der technischen und organisatorischen Auswertung befasste Personen.
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Teilnahmeverhältnis: Registrierung, Konto, EXUS Pass, Punkte, Prämien und Geburtstagsvorteil - Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.
- Transaktionale Kommunikation: E-Mail-Bestätigung, Passwortzurücksetzung und notwendige Vertragsnachrichten - Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO.
- Bon- und Missbrauchsprüfung: Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; zusätzlich berechtigtes Interesse an Betrugsabwehr, Integrität und Fehlbuchungsschutz nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
- Sicherheits-, Audit- und Nachweisdaten: berechtigtes Interesse an Systemsicherheit, Nachvollziehbarkeit und Rechtsverteidigung - Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
- Kontaktformular: vertragliche oder vorvertragliche Bearbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; allgemeine Anliegen, Feedback und Fundsachen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
- Gesetzliche Pflichten: Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO, soweit im Einzelfall einschlägig.
- Marketing: in der aktuellen Version deaktiviert. Eine spätere werbliche Ansprache benötigt eine gesondert dokumentierte Rechtsgrundlage und grundsätzlich Double-Opt-in.
Berechtigte Interessen: Schutz des Bonusprogramms vor Manipulation, Vermeidung von Doppelgutschriften, Sicherung der Konten, Aufklärung technischer Störungen und Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen.
6. Pflichtangaben und Freiwilligkeit
Für ein EXUS-Pass-Konto sind Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Volljährigkeitsbestätigung, Passwort und Annahme der Teilnahmebedingungen erforderlich. Ohne diese Angaben kann kein Konto bereitgestellt werden.
Die Telefonnummer im Kontaktformular ist freiwillig. Kontaktformular, Bonfoto-Fallback und einzelne Zusatzfunktionen sind freiwillig; ohne erforderliche Angaben kann die konkrete Anfrage oder Bonprüfung nicht durchgeführt werden.
7. Anmeldung, Sitzungen und Pass-QR-Code
Nach erfolgreicher Anmeldung setzt die App ein sicheres Sitzungscookie. Die Sitzungsberechtigung ist grundsätzlich bis zu 30 Tage gültig und kann durch Abmeldung, Passwortänderung, Kontosperrung oder Sicherheitsmaßnahmen früher beendet werden.
E-Mail-Bestätigungslinks verlieren grundsätzlich nach 24 Stunden, Passwort-Reset-Links nach 60 Minuten ihre Gültigkeit. Abgelaufene oder verwendete Datensätze sowie abgelaufene Sitzungen und nicht bestätigte Konten werden in einem fälligkeitsgesteuerten Wartungslauf bereinigt, der bei Nutzung der Pass-Schnittstelle höchstens einmal innerhalb von 24 Stunden ausgeführt wird. Da die App aktuell als Cloudflare-Pages-Projekt betrieben wird, besteht noch kein vom App-Verkehr unabhängiger Zeitplan. Dafür wären eine gesonderte Worker-Lösung und für Bonfotos zusätzlich eine dokumentierte R2-Lifecycle-Regel zu prüfen.
Der EXUS-Pass-QR-Code enthält eine kurzzeitig gültige, signierte Kennung. Er wird zur Zuordnung des Kontos an der Theke verwendet und läuft regelmäßig ab. Der QR-Code enthält kein Klartextpasswort.
8. Kassenbon-QR und Bonfoto
Die Kamera wird nur nach einer aktiven Handlung geöffnet. Beim QR-Scan wird das Kamerabild grundsätzlich auf dem Endgerät ausgewertet; an den Server wird der erkannte QR-Inhalt übermittelt.
Der Server prüft insbesondere die kryptografische TSE-Signatur, die Zuordnung zu einer bekannten EXUS-TSE und mögliche Doppelerfassung. Bis einschließlich 400,00 Euro kann ein gültiger Vorgang automatisch gutgeschrieben werden; andere Vorgänge werden manuell geprüft.
Wird ein Bonfoto eingereicht, wird das Bild in einem gesonderten Objektspeicher gespeichert und berechtigten Mitarbeitern zur Prüfung bereitgestellt. Bon- und Prüfdaten können als Nachweis des Punktevorgangs länger als das Foto benötigt werden.
8a. Freiwilliges Escape-Erinnerungsfoto
Das EXUS-Team erstellt auf Wunsch ein Gruppenfoto. Die Bearbeitung und Druckvorbereitung erfolgen zunächst auf dem Mitarbeitergerät. Erst nach gesonderter Freigabe des Gruppendownloads durch das Team wird die fertige JPEG-Datei in einen privaten Cloudflare-R2-Speicher übertragen. Zur Datei gehören Raum, Ergebnis, Besuchsdatum, Erstellungs- und Ablaufzeit sowie die technische Kennung des freigebenden Verwaltungskontos und dessen Bestätigung zum Gruppendownload.
Der individuelle QR-Link öffnet ausschließlich dieses Foto in der Kundenapp. Ein Kundenkonto ist dafür nicht erforderlich. Wer den vollständigen Link erhält, kann das Foto bis zum Ablauf der Abrufzeit ansehen und herunterladen. Die App legt die Fotos nicht in ihrem Offline-Speicher ab und ordnet sie keinem EXUS-Pass-Konto zu. Eine spätere Kontoerstellung bleibt freiwillig und ist unabhängig vom Fotodownload.
Der Fotoabruf endet sieben Tage nach der Freigabe. Berechtigte Mitarbeiter können das Foto früher löschen. Abgelaufene Dateien werden beim Abruf oder im Wartungslauf entfernt; für den eingesetzten Foto-Bucket ist zusätzlich eine Sieben-Tage-Lifecycle-Regel einzurichten. Die physische Entfernung durch eine Lifecycle-Regel kann verzögert erfolgen, während der App-Zugriff bereits gesperrt ist. Die Dateien sind nicht Teil der D1-Kontosicherungen. Bereits geladene, heruntergeladene oder weitergegebene Kopien können durch EXUS nicht zurückgeholt werden.
Die Freigabe zum Gruppendownload wird getrennt von einem Kundenkonto oder einer werblichen Ansprache eingeholt. Die Mitarbeiter bestätigen vor der Freigabe die Zustimmung der abgebildeten Personen; bei Kindern werden die Sorgeberechtigten einbezogen. Bei Fragen oder dem Wunsch nach vorzeitiger Entfernung hilft das EXUS-Team. Die vorliegenden Hinweise gehören zum internen Teststand; die tatsächliche Bereitstellung und die dazugehörigen Datenschutzhinweise müssen vor dem Kundeneinsatz übereinstimmen.
8b. Fußball-Turnierplaner und Bouldern & Klettern
Der Fußball-Turnierplaner speichert Turniername, Teamnamen, Einstellungen, Spielplan, Ergebnisse und Gleichstandsentscheidungen auf dem verwendeten Gerät. Ein Kundenkonto ist dafür nicht erforderlich. Erst nach ausdrücklicher Onlinefreigabe werden die Turnierdaten an die EXUS-App-Datenbank übertragen. Jeder mit dem zufälligen Zuschauerlink kann den zugehörigen Spielplan und die Ergebnisse lesen; eine öffentliche Turnierliste gibt es nicht. Der gesonderte Bearbeitungsschlüssel bleibt auf dem Gerät der Turnierleitung. Auf dem Server wird nur ein kryptografischer Prüfwert dieses Schlüssels gespeichert.
Eine Onlinefreigabe endet 30 Tage nach ihrer letzten erfolgreichen Aktualisierung. Die Turnierleitung kann sie vorher beenden und das lokale Turnier löschen. Abgelaufene Online-Datensätze werden beim Abruf oder im Wartungslauf entfernt. Zur Begrenzung missbräuchlicher Neuanlagen werden kurzzeitig kryptografisch abgeleitete IP-Schutzwerte und Zähler gespeichert; diese verfallen nach zwei Tagen. Turnierdaten können nach Löschung bis zum Ablauf der bestehenden rollierenden Aufbewahrungsfrist noch in verschlüsselten D1-Sicherungen enthalten sein.
Die Kletterwandverwaltung speichert Fotos und redaktionelle Angaben zu Wänden und Boulderbereichen sowie die technische Kennung des bearbeitenden Verwaltungskontos. Nur ausdrücklich veröffentlichte Einträge erscheinen in der Kundenapp. Die Kundenansicht legt keine persönliche Kletterhistorie an. Die Wandbilder liegen in einem getrennten Objektspeicher. Beim Ersetzen oder Löschen wird das nicht mehr verwendete Bild entfernt; verwaiste Dateien können zusätzlich im Wartungslauf bereinigt werden. Die D1-Sicherung enthält die Wandbeschreibungen und Bildverweise, nicht die R2-Bilddateien.
9. Prämien und Geburtstagsvorteil
Bei der Prämieneinlösung verarbeitet EXUS die ausgewählte Prämie, Punktezahl, Standort, Aktivität, gegebenenfalls Mindestkaufwert, Mitarbeiter- und Zeitangaben sowie die Einhaltung von Einlöselimits.
Für den Geburtstagsvorteil werden aus dem Geburtsdatum der Gültigkeitszeitraum und die Anspruchsvoraussetzungen berechnet. An der Theke wird ein amtlicher Lichtbildausweis kontrolliert. Gespeichert wird nur die Bestätigung der Kontrolle; eine Ausweiskopie ist nicht vorgesehen.
Beim täglichen EXUS-Dreh werden pro Teilnahme der lokale Spieltag, die verwendete Konfigurationsversion, der zufällig ausgewählte Segmentindex, die Punktehöhe, die verknüpfte Punktebuchung und eine technische Anforderungs-ID verarbeitet. Dies dient der einmaligen Teilnahme pro Tag, der korrekten Gutschrift, der Wiederherstellung bei Verbindungsabbrüchen sowie der Missbrauchs- und Fehlerprüfung.
10. Kontaktformular und E-Mail-Versand
Kontaktanfragen werden serverseitig über Brevo an gersthofen@exus.de versendet. Die eingegebene E-Mail-Adresse wird als Antwortadresse gesetzt. Eine automatische Bestätigungsmail an den Nutzer wird derzeit nicht versendet.
Der Nachrichtentext wird nicht in der EXUS-App-Datenbank gespeichert. Er wird jedoch im Brevo-Transaktionssystem und im EXUS-E-Mail-Postfach verarbeitet.
Zum Schutz vor automatisiertem Missbrauch werden Eingaben validiert, ein verborgenes Bot-Feld verwendet und Versandversuche kurzfristig anhand eines aus IP-Adresse und E-Mail-Adresse abgeleiteten Schutzwerts begrenzt.
11. Lokale Speicherung und PWA
Für Anmeldung und PWA-Betrieb werden technisch erforderliche Speichermechanismen verwendet, insbesondere das Sitzungscookie, Service-Worker-Caches, Sprach-/Darstellungseinstellungen und kurzfristige Zustände zur Wiederherstellung laufender Bedienvorgänge.
Die App speichert keine dauerhafte Herkunfts- oder Besuchshistorie und keine zufällige Bon-Scanner-Gerätekennung mehr. Linkparameter wie Quelle, Aktivität oder Kampagne werden ausschließlich für den aktuellen Seitenaufruf ausgewertet. Auch der optionale Installationshinweis wird nur innerhalb des aktuellen Seitenaufrufs gesteuert und nicht dauerhaft protokolliert.
Die App verwendet derzeit keine Werbe- oder zentralen Reichweitenanalyse-Cookies. Lokale Speicherungen können über Browser- oder App-Einstellungen gelöscht werden; dadurch können Anmeldung, Einstellungen oder Offline-Inhalte verloren gehen.
12. Empfänger und Auftragsverarbeiter
Innerhalb von EXUS erhalten nur berechtigte Mitarbeiter und Standort- beziehungsweise Administrationskonten Zugriff, soweit dies für Kundenservice, Bonprüfung, Punkteverwaltung, Prämieneinlösung, Sicherheit oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.
Cloudflare wird für Hosting, Worker-Ausführung, Datenbank, Bonfoto-Speicher und den privaten Escape-Foto-Speicher eingesetzt. Brevo wird für transaktionale E-Mails und das Kontaktformular eingesetzt.
Scanner- und Texterkennungsbestandteile werden vom Browser ausschließlich über den Ursprung der EXUS-App unter /vendor/ angefordert. Der Cloudflare Worker ruft bei einem erstmaligen oder nicht mehr zwischengespeicherten Abruf ausschließlich fest freigegebene, versionsgebundene Paketdateien serverseitig von jsDelivr ab und speichert sie im Cloudflare-Cache. Browser-Cookies und Browser-Anfrageheader werden nicht an jsDelivr weitergeleitet. Eine vollständig in das statische Deploy-Paket eingebettete Offline-Kopie ist damit noch nicht umgesetzt; bei einem Cache-Miss bleibt die serverseitige Erreichbarkeit des Paketdienstes erforderlich.
Die eingesetzten Versionen und Projektverweise sind in den Hinweisen zu Scanner-/OCR-Komponenten dokumentiert.
Eine Weitergabe an Behörden, Gerichte, Rechtsberater oder andere Stellen erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben, zur Rechtsdurchsetzung erforderlich oder anderweitig datenschutzrechtlich zulässig ist.
13. Drittlandübermittlungen
Cloudflare und Unterauftragnehmer können Daten außerhalb der EU/des EWR verarbeiten. Brevo kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die konkrete Vertragsgesellschaft, Unterauftragnehmerliste und Datenflüsse sind vor der Kundenfassung zu dokumentieren.
Soweit keine Verarbeitung in einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss erfolgt, kommen geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln und ergänzende Schutzmaßnahmen in Betracht. Die tatsächliche Anwendung ist anhand der abgeschlossenen Verträge nachzuweisen.
Für die eingesetzte D1-Datenbank und den R2-Bucket ist die tatsächliche Jurisdiktion im Cloudflare-Account zu prüfen und zu dokumentieren. Eine D1-Jurisdiktion kann nur bei Erstellung der Datenbank gesetzt werden.
14. Speicherdauer und Löschung
Einladungen der Mitarbeiter-Beta laufen grundsätzlich nach sieben Tagen ab. Nicht mehr benötigte Einladungen können widerrufen werden. Beta-Testpunkte laufen nach 60 Tagen ab. Nach Abschluss der Pilotphase können Beta-Konten einschließlich Testpunkten, Testdrehungen, Testeinlösungen und zugeordnetem Feedback kontrolliert vollständig aus der aktiven Datenbank gelöscht werden; verschlüsselte Sicherungen können bis zum Ablauf ihrer rollierenden Aufbewahrungsfrist noch einen früheren Stand enthalten.
Punktepakete werden bis zur Einlösung oder bis zum Ablauf nach 36 Monaten ab der jeweiligen Gutschrift geführt. Zugehörige Buchungs-, Einlösungs- und Nachweisdaten können darüber hinaus verarbeitet werden, soweit dies für Kontoführung, Missbrauchsabwehr, Fehlerkorrektur oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
Kontodaten werden grundsätzlich für die Dauer der aktiven Teilnahme verarbeitet. Bei einer Löschanfrage werden nicht mehr erforderliche Daten gelöscht oder gesperrt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie zeitlich begrenzte Nachweis- und Sicherheitsinteressen bleiben unberührt.
Bonfotos werden nach Freigabe oder Ablehnung unmittelbar gelöscht; unbearbeitete Bonfotos werden im Wartungslauf nach 30 Tagen gelöscht und der Antrag als abgelaufen markiert. E-Mail-Tokens, abgelaufene Sitzungen, unbestätigte Konten nach 30 Tagen und veraltete Rate-Limit-Datensätze werden ebenfalls bereinigt. Die Bereinigung kann über den gesonderten Cloudflare-Wartungsworker unabhängig von Kundenaufrufen ausgelöst werden; der signierte Wartungsendpunkt und ein manueller Live-Lauf wurden erfolgreich geprüft. Der App-Aufruf bleibt als Rückfalltrigger aktiv. Für den Präfix claims/ ist zusätzlich eine 30-Tage-R2-Lifecycle-Regel eingerichtet und in der Produktionskonfiguration dokumentiert. Der erste automatische Cron-Lauf ist gesondert anhand des protokollierten Cron-Werts zu kontrollieren. Nach produktiver Aktivierung der D1-Datensicherung werden tägliche verschlüsselte Sicherungen bis zu 30 Tage und monatliche Sicherungsstände bis zu 12 Monate aufbewahrt. Gelöschte oder berichtigte Daten können bis zum Ablauf dieser rollierenden Sicherungsfristen noch verschlüsselt in einer Sicherung enthalten sein und werden nur im dokumentierten Wiederherstellungsfall verarbeitet. Für Auditdaten, Kontaktanfragen, Brevo-/Postfachdaten und technische Protokolle bleiben verbindliche Aufbewahrungs- und Löschfristen vor der öffentlichen Kundenfassung festzulegen.
15. Automatisierte Prüfungen
Die App berechnet Punkte, prüft TSE-Signaturen, erkennt Doppelerfassungen, kontrolliert Schwellenwerte und bewertet technische Voraussetzungen automatisiert. Unklare, hohe oder nicht unterstützte Vorgänge werden einer manuellen Prüfung zugeführt.
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO ist nach dem aktuellen Funktionsstand nicht vorgesehen. Nutzer können eine manuelle Überprüfung über „Hilfe & Kontakt“ verlangen.
16. Rechte betroffener Personen
- Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
- Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung (Art. 18 DSGVO),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21 DSGVO),
- Widerruf einer Einwilligung für die Zukunft, soweit eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht.
Anfragen können über „Hilfe & Kontakt“ oder an gersthofen@exus.de gerichtet werden. Zur Vermeidung einer Herausgabe an Unbefugte kann EXUS einen angemessenen Identitätsnachweis verlangen.
17. Beschwerderecht
Betroffene Personen können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für nicht-öffentliche Unternehmen mit Sitz in Bayern ist regelmäßig das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, zuständig.
18. Datensicherheit
EXUS setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, darunter verschlüsselte Verbindungen, gesalztes PBKDF2-HMAC-SHA256-Passwort-Hashing mit 600.000 Iterationen, kurzlebige Pass-QR-Codes, Rollen- und Standortrechte, Rate-Limits, Auditprotokolle, TSE-Signaturprüfung und Duplikatschutz. Vorhandene Passwort-Hashes mit dem früheren Iterationswert werden erst nach einer erfolgreichen Anmeldung mit einem neuen Salt auf den aktuellen Wert angehoben; Klartextpasswörter werden nicht gespeichert. Aktivierte D1-Sicherungen werden vor der Ablage in einem privaten R2-Bucket komprimiert, mit AES-256-GCM verschlüsselt und nach dem Upload durch erneutes Lesen und einen SHA-256-Hashvergleich kontrolliert. Der hierfür verwendete Schlüssel wird getrennt als Cloudflare-Secret verwaltet.
Kein internetbasiertes System kann absolute Sicherheit garantieren. Sicherheitsverdachtsfälle sollten unverzüglich an EXUS gemeldet werden.
19. Minderjährige
Das persönliche EXUS-Pass-Konto ist ausschließlich für volljährige Personen vorgesehen. Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bleiben davon unberührt; deren Buchung und Teilnahme richten sich nach den jeweiligen Angebots-, Alters- und Aufsichtsregeln.
20. Stand und Änderungen
Diese Datenschutzinformation muss den tatsächlich eingesetzten technischen Stand, die Dienstleister, Kontoeinstellungen und Löschprozesse wiedergeben. Änderungen an Funktionen, Dienstleistern oder Datenflüssen erfordern eine erneute Prüfung.
Wesentliche Änderungen werden in der App kenntlich gemacht. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Rechtscenter dauerhaft abrufbar gehalten.